Randalierer lassen sich am Schloss aus. Ein Anwohner ruft die Polizei. Kurz darauf  wird er schwer verletzt.  Am Mittwoch wurde der Täter dafür verurteilt.
                           
          
           
   
          Dass man sich lieber an eine Ladung vor Gericht halten sollte, musste  ein 25-jähriger Angeklagter vor dem Amtsgericht Erlangen erleben. Zur angesetzten Verhandlung  war er nicht erschienen, was dazu führte, dass ein  sogenannter  Sitzungshaftbefehl gegen ihn vollstreckt wurde.  Drei Wochen saß er  - quasi als Kostprobe -  hinter Gittern, bis am Mittwoch der Prozess stattfand.
    In Fußketten und unter  Begleitung zweier Justizbeamter mit Pistole im Holster wurde er in den Saal geführt. Dort wartete bereits die Dolmetscherin auf  den polnischen Staatsbürger, um ihm  den Fortgang der  Verhandlung in seine Muttersprache zu übersetzen. 
Gegenstand war eine Augustnacht im Jahr 2017 in Hemhofen,  an die sich der in Pottenstein lebende, gelernte Zimmermann,  nach eigenen Angaben nur abschnittsweise erinnern könne. Er sei stark betrunken gewesen. Zusammen mit einem Kumpanen sorgte er damals für einen Polizeieinsatz  rund ums Hemhofener Schloss. Was die Beweggründe dafür waren, dass die beiden mit voller Wucht mit den Füßen gegen die Metalltore in der Schlossmauer donnerten, wurde vor Gericht nicht geklärt. Betrunken wie er damals war, hätte er es wohl selbst  zum Tatzeitpunkt nicht so richtig beantworten können, was die sinnlose Zerstörungswut eigentlich soll. 
Beide flüchten vor Polizeistreife
Nach Auskunft eines Polizisten, der damals im Einsatz war und vor Gericht als Zeuge aussagte,  sorgten die Tritte für einen Schaden an Toren und Sandsteinmauer von rund 2000 Euro. Die lauten Schläge  bekam damals  ein Anwohner mit, der, gegen 22.30 Uhr, zum Hörer griff und die Polizei rief. Als diese mit einer Streife in Hemhofen eintraf, hatten  die beiden das Weite gesucht. 
  Der Anwohner konnte den Polizisten die Richtung nennen. Doch die beiden Randalierer kamen zurück und versuchten   vor den Suchscheinwerfern  des Streifenwagens  zu türmen  - und zwar genau über den Zaun des  Hemhofener Anwohners, der die Polizei gerufen hatte und auf seiner Terrasse stand. 
Polizisten sprinten hinterher
In seinem Garten  versuchten die beiden  sich zu verstecken, die Polizisten jedoch sprinteten hinterher. Den Kumpanen konnten sie festnehmen - er ist mittlerweile ebenfalls verurteilt. 
Als der damals 22-jährige,  nun Angeklagte die Polizei bemerkte, versuchte er weiter durch den Garten zu fliehen und stieß dabei den  Anwohner so stark mit beiden Händen weg, dass dieser eine bepflanzte Böschung hinunter stürzte. 
    Zwei Tage im Krankenhaus
Mit einem Rippenbruch, einem gebrochenen  Schultereckgelenk, Schürfwunden und starken Rückenschmerzen lag der 50-jährige Hemhofener schließlich zwei Tage in der Chirurgischen Klinik und war  wochenlang arbeitsunfähig. Und auch psychisch hat die Tat Spuren beim Opfer hinterlassen. Richterin Daniela Ruderich lagen dementsprechende Atteste vor. Wegen  einer posttraumatischen Belastungsstörung konnte er nicht am  Prozess teilnehmen. 
Alles zugegeben
Was jedoch nicht zwingend nötig war. Denn  gleich zu Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte bereits die Taten voll und ganz zugegeben. Dies erleichterte nicht nur die Beweisführung, sondern hatte auch mildernde Wirkung aufs Urteil. Auch die Tatsachen, dass er  unter Alkoholeinfluss stand und dass er in Deutschland noch nicht straffällig geworden war,  wurde dabei berücksichtigt.  
Wegen Sachbeschädigung sowie  Körperverletzung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch verhängte die Richterin eine Haftstrafe von neun Monaten, die sie auf Bewährung aussetzte. Zudem muss er 1500 Euro in monatlichen Mindestraten von 100 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen sowie die Kosten des Verfahrens tragen. 
    Die Richterin blieb bei der Bewährungsstrafe leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte auf zehn Monate plädiert. 
 Drei Jahre darf sich der Mann nun nichts zu schulden kommen lassen, nicht gegen die Bewährung verstoßen. Ansonsten würde  er dorthin wandern, wo er  zu Prozessbeginn herkam: ins Gefängnis. Denn eine "Kostprobe"  hatte er ja bereits. Oder wie die Richterin  es formulierte: "Ich hoffe, diese drei Wochen haben solchen Eindruck hinterlassen, dass Sie sich auch bewähren."