Für das Amtsgericht Erlangen ist es das Jahr der Veränderungen. Helmut Köhler ist der neue Direktor. Bald starten große Renovierungsarbeiten.
Die Gerichtssäle atmen den trockenen Charme von grau-braunem Filz. Jeder, der schon einmal im (oder vor) dem Amtsgericht Erlangen war, kennt die Stoffverkleidung an den Wänden. Aber nicht nur die Wahl der Innenausstattung - wohl gedacht zur Schalldämmung, damit die Zeugen auf dem Flur nichts hören - waren eines der Themen eben auf jenem Flur.
Denn dort fand am Freitagvormittag eine Feierstunde zur Einführung des neuen Direktors des Amtsgerichts statt. Helmut Köhler übernimmt den Posten von Margit Zorn.
Gekommen waren zahlreiche Offizielle aus Justiz, Politik, darunter Innenminister Joachim Herrmann (CSU), sowie kooperierenden Einrichtungen, wie der Polizei. Dass Köhler in seiner Rede auch ausdrücklich den Vertreter des Staatlichen Bauamts begrüßte, hat einen besonderen Hintergrund. Denn mit dessen Behörde wird der neue Amtsgericht-Chef noch häufiger zu tun haben.
Im Gerichtsgebäude beginnen in diesem Jahr umfangreiche Sanierungsarbeiten. Der Trakt, in dem sich die Verhandlungssäle befinden, ist in die Jahre gekommen. Räume, Heizung, Lüftung und Sanitär in dem 40 Jahre alten Bau müssten dringend erneuert werden, sagte scheidende Direktorin Zorn.
Sie war erst relativ kurz, seit Oktober 2017, Direktorin in Erlangen, hatte aber mit den Planungen der Bauarbeiten gleich einen dicken, nicht-juristischen Brocken auf ihrem Schreibtisch. Für die Zeit des Umbaus sollen Räume des alten Gesundheitsamts genutzt werden. "Frau Dr. Zorn hat dieses Gericht erfolgreich und kompetent geführt", lobte Roland Glass, Präsident des Landgerichts. Und auch von Oberlandesgerichtspräsidenten Thomas Dickert gab es ein ausgezeichnetes Zeugnis, sowohl für den Neuen, als auch für Zorn, die zur Vizepräsidentin am Landgericht aufrückt.
In ihre Amtszeit in Erlangen fiel ein wichtiger Baustein der Justizorganisation: die Einrichtung eines zentralisierten Bereitschaftsdienstes für die Amtsrichter, der 2018 startete. Ähnlich wie Ärzte müssen auch Richter außerhalb der normalen Arbeitszeiten in Rechtsfragen eingeschaltet werden. Für erheblichen Mehraufwand habe hierbei eine neue Rechtslage zur Fixierung von Menschen in der öffentlichen Unterbringung, etwa im Bezirkskrankenhaus, geführt, so Zorn.
Ordnet ein Arzt eine Fixierung eines (selbst-)gefährdenden Patienten an, die länger als 30 Minuten anhält, muss ein Amtsrichter dies beurteilen und bewilligen - so wollte es 2018 das Bundesverfassungsgericht. Ganz "unten" auf der Amtsgerichtsebene sorgte das für Arbeit, die beim sowieso schon vorhandenen Personalmangel nur mit großer Anstrengung geleistet werden konnte, so Zorn. Doch die Lage habe sich sehr gut eingespielt.