Der 47-Jährige aus einem Ortsteil von Lonnerstadt musste sich am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten.
Bei dieser Zweckentfremdung eines Küchenutensils handelte es sich nicht um das beliebte Kindergeburtstagsspiel "Topfschlagen", sondern um eine Straftat.
Weil er mit einem Kochtopf seinen Vater verletzte, kurz darauf Morddrohungen gegen ihn aussprach und zusätzlich noch Polizeibeamte beleidigte, war ein 47-Jähriger aus einem Ortsteil von Lonnerstadt am Montag vor dem Amtsgericht Erlangen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Es habe Streit in der Familie gegeben, beginnt der Angeklagte, der ohne Strafverteidiger erschien, die Situation zu schildern. Der 47-Jährige wohnt auf einem gemeinsamen Hof mit seinen Eltern, allerdings in jeweils getrennten Wohnungen. Diese Nähe führte zu einer Konfliktsituation. Sein Vater habe seine Kreissäge mehrmals bereits früh morgens für Hofarbeiten laufen lassen. Dadurch fühlte sich der Angeklagte gestört, denn die Kreissäge stand in der Nähe seines Schlafzimmers. Da er ihn mehrmals darauf hingewiesen hatte, habe er im März im Affekt seinem Vater einen Kochtopf von seiner Wohnung aus "vor die Füße geschmissen". Dabei wurde der Vater am Fuß getroffen und verletzt. "Dazu habe ich mich hinreißen lassen", räumte der Angeklagte ein, betonte aber, dass er den Mann nicht direkt mit dem kleinen Topf anvisiert habe und treffen wollen.
Als der Vater wenige Tage später wieder zu früher Stunde seine Kreissäge benutzte, drohte der 47-Jährige ihm sogar mit dem Tod. Diese Drohung ernst nehmend, rief der verängstigte Vater umgehend die Polizei. "Ich habe das nur so gesagt, aber nicht so gemeint", versuchte der Sohn den Vorfall abzuschwächen. Den eintreffenden Beamten begegnete der Angeklagte mit schweren Beleidigungen vom Fenster aus. "Es war kein Gespräch möglich. Wir haben mit Gewalt in die Wohnung gehen müssen", sagte ein damals beteiligter Polizist als Zeuge aus. Dort fanden die Polizeibeamten außerdem viele, teils selbst gefertigte Hieb-, Stich- und Schlaggeräte in griffbereiter Nähe. Sie deuteten auf die Unberechenbarkeit des Angeklagten hin, wie der Zeuge betonte. Anschließend wurde der Angeklagte in eine Klinik überwiesen.
Mehrfach vorbestraft
Richter Hagen Förster verurteilte den 47-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung und Beleidigungen zu einer Haftstrafe von vier Monaten. Zugute komme ihm, dass der Vater im Nachhinein keine weitere Verfolgung der Straftat gefordert hatte.
Da der Angeklagte zum Zeitpunkt seiner Tat bereits unter laufender Bewährung stand, setzte der Richter die Strafe nicht noch einmal zur Bewährung aus. "Die Beleidigungen gegenüber der Polizei waren sinnlos", merkte Förster zudem an. Dahingegen räumte er ein, dass der Angeklagte psychisch angeschlagen war: Ein ärztliches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten zudem eine Persönlichkeitsstörung, die selbst- oder fremdschädliches Verhalten nach sich ziehen könne.
Das Opfer, der Vater des Angeklagten, hatte außerdem in einem Brief an das Amtsgericht um eine Einstellung des Verfahrens gebeten und auch einem Angebot des Angeklagten zu einem Täter-Opfer-Ausgleich zugestimmt.