Ab dem 1. Januar 2013 können Hausbesitzer sich ihren Kaminkehrer selbst aussuchen. Ein Beispiel aus Etzelskirchen zeigt, was das für Kunden und Schornsteinfeger heißt.
Wenn was zugenommen hat, dann der "Papierkrieg", sagt Hannes Lober. Als er in den 70er Jahren angefangen hat, Kamine zu kehren, ging es wie im Akkord. Das Handwerk war noch ein Handwerk: Rein ins Haus, Kamin sauber gemacht, ab in das nächste - so ging es Haus für Haus und Kamin für Kamin. Doch die Zeiten sind längst vorbei.
Inzwischen sitzt der Bezirksschornsteinfegermeister aus Etzelskirchen, der unter anderem für die südlichen Teile von Höchstadt zuständig ist, lange Stunden auch nach dem Handwerk in seinem orange gestrichenen Büro im Keller seines Hauses neben dem Kamin und ordnet Akten, was er und sein Geselle, wann, wo gemacht haben. In diesen Tagen vor Weihnachten bleibt Lober länger als gewöhnlich im Keller. Denn er muss bis Ende des Jahres jedem der 2200 Kunden, die er in seinem Bezirk betreut, einen sogenannten Feuerstättenbescheid ausstellen.
Darin muss Lober für jeden Kunden festlegen, in welchem Zeitraum im nächsten Jahr der Kaminfeger zum Messen und Kehren zu den Leuten kommen muss. Das sei laut Hannes Lober dann besonders wichtig, wenn Hausbesitzer den Kaminfeger wechseln wollen. Denn ab dem 1. Januar 2013 fällt das Monopol für seinen Berufsstand, dann können Kunden frei wählen, wer bei ihnen den Kamin kehrt oder die Heizungsanlage überprüft. Also wird auch der Preis für Kehr- und Messtätigkeiten frei wählbar.
Hannes Lober und seine Kollegen treten dann rein theoretisch in Konkurrenz zueinander. Bisher hat jeder Schornsteinfeger seinen festen Bezirk zugeordnet bekommen. Der Schornsteinfeger hat sich also selbstständig um die Kamine in seinem Bezirk gekümmert. Die Kunden mussten sich nicht darum kümmern. Das sei aber Wettbewerbsverzerrung, sagt die Europäische Union und schreibt vor, dass der Kunde jetzt selbst wählen soll, wer sich um seinen Ofen kümmert.
Nun Kehrbezirksbevollmächtigter Deshalb muss eben Hannes Lober im Keller viele Stunden den Feuerstättenbescheid schreiben. Lober verliert einen Teil seiner hoheitlichen Aufgaben und wird vom Bezirksschornsteinfegermeister zum Kehrbezirksbevollmächtigten umbenannt. Lober behält weiterhin die hoheitlichen Aufgaben der Feuerstättenschau, die Abnahme neu aufgestellter Feuerstätten und Kamine - und: die Überwachung der Fristeinhaltung des Feuer-stättenbescheids. "Wer nach dem Bescheid arbeiten muss, ist der Kunde, der wechselt", sagt Lober. Wer also nicht mehr von seinem bisherigen Kaminfeger betreut werden will, muss sich um einen adäquaten Ersatz kümmern. Der Kunde muss sich dann selbstständig an die von Hannes Lober vorgegebenen Fristen halten. Das heißt, der Kehrbezirksbevollmächtigte gibt beispielsweise eine Frist von achten Wochen vor, in der ein Kamin gekehrt werden muss. Der Verbraucher hat dann nach Fristablauf zwei Wochen Zeit, den Beleg darüber bei dem zuständigen Kehrbezirksbevollmächtigten abzugeben. Schafft er das nicht, muss der Bevollmächtigte dies an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt melden, das dann eine weitere Frist setzt. Wird diese ebenso überschritten, muss Geld bezahlt werden.
Auch die Auswahl der Betriebe ist beschränkt. Der Handwerker, der die Arbeiten durchführt, muss im Handwerksregister als Schornsteinfeger gelistet sein, sonst darf er die Aufgaben nicht übernehmen.
Hannes Lober glaubt deshalb nicht, dass die Konkurrenz allzu groß wird. Auch, weil er selbst nicht bei seinen Kollegen im "Revier" wildern will und preislich sowieso nicht viel möglich ist: "Wer arbeitet schon für fünf Euro?", fragt Lober. Die meisten seiner Kunden aus 28 Ortschaften hätten bereits geäußert, dass sie bei ihm blieben. Zu ihnen wird Lober also weiter automatisch kommen. Und dennoch kämpft er weiter den "Papierkrieg": Bis Weihnachten muss Lober noch 400 Feuerstättenbescheide im Keller schreiben.