Urteil: Fünfeinhalb Jahre und Schmerzensgeld

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Fürs Gericht ist der 24-jährige Messerstecher voll schuldfähig. Noch ist nicht klar, ob der Verteidiger die Revision beantragt. Foto: Christiane Lehmann
Fürs Gericht ist der 24-jährige Messerstecher voll schuldfähig. Noch ist nicht klar, ob der Verteidiger die Revision beantragt.  Foto: Christiane Lehmann

Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilte die Große Strafkammer den 24-jährigen Mann aus dem Landkreis Haßberge. Er muss fünfeinhalb Jahre hinter Gitter und Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro an den jungen Mann zahlen, dem er ein Messer in den Rücken gerammt hatte.

Vorsitzender Richter Gerhard Amend nannte den Angeklagten "voll schuldfähig". Die Version, die der junge Mann dem Gericht geschildert hatte, blieb unglaubwürdig. Wie Amend in der Urteilsbegründung ausführte, habe der Angeklagte es nur seinem Verteidiger Thomas Drehsen zu verdanken, dass ihm nicht versuchter Mord vorgeworfen werden konnte.

Drehsen hatte das Geschehen in der Nacht des Altstadtfestes in Seßlach in zwei Handlungsabläufe trennen können. Dennoch: Ein Tötungsvorsatz liege eindeutig vor. Nur dem zufall sei es zu verdanken, dass der Messerstich in den Rücken nicht tödlich endete.