Strengere Regeln für Coburg Stadt und Land

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Der Handel in der Stadt und im Landkreis Coburg muss wieder zu "Click & Meet" (Terminshopping) zurückkehren.
Der Handel in der Stadt und im Landkreis Coburg muss  wieder zu "Click & Meet" (Terminshopping) zurückkehren.
Foto: dpa

Ab diesem Sonntag müssen in der Stadt und im Landkreis Coburg einige Lockerungen wieder zurückgenommen werden.

Diese Entwicklung war seit Mittwoch leider absehbar: Sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Coburg ist der Corona-Inzidenzwert wieder über die neuralgische Marke von 50 gestiegen. Am Freitag tat er dies bereits den dritten Tag in Folge, weshalb sowohl in der Stadt als auch im Landkreis verschiedene Lockerungen der Corona-Beschränkungen wieder zurückgenommen werden müssen.

Die strengeren Maßnahmen gelten jeweils ab diesem Sonntag, 21. März.

Wichtig: An diesen Maßnahmen kann sich erst wieder etwas ändern, sollte der Inzidenzwert drei Tage in Folge unter 50 oder über 100 liegen. Die Stadt und der Landkreis Coburg werden hier bei getrennt betrachtet.Hier eine Übersicht, was ab Sonntag gilt:

Sport Sport ist nur kontaktfrei, unter Beachtung der grundsätzlich geltenden Kontaktbeschränkungen (maximal zwei Haushalte mit maximal 5 Personen) oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren, erlaubt.

Die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel mit den vorgenannten Voraussetzungen möglich

Einzelhandel Die Öffnung von Ladengeschäften ist wieder nur für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig ("Click & Meet"). Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf maximal ein Kunde eingelassen werden. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden.

Kultur Der Besuch von Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbaren Kulturstätten sowie zoologischen und botanischen Gärten ist nur nach vorheriger Terminbuchung möglich.

Schule Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie die Mittagsbetreuung an Schulen finden als Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder als Wechselunterricht statt.

Kitas Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist nur zulässig, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).