Streit um Hühnermastanlage geht in nächste Instanz

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Die Gemeinde Ahorn will sich nicht damit abfinden, dass das Verwaltungsgericht die umstrittene Anlage erlaubt hat.

Nach der Ablehnung der Klage der Gemeinde Ahorn, die das gemeindliche Einvernehmen gegen die Geflügelmastanlage in Wohlbach zu Unrecht durch das Landratsamt ersetzt sieht, soll nun - vorausgesetzt es besteht Rechtsschutz - beim Verwaltungsgerichtshof ein Antrag auf Aufnahme der Berufung gestellt werden. Das beschloss der Gemeinderat am Dienstagabend in nichtöffentlicher Sitzung mehrheitlich.

Nach wie vor, so Bürgermeister Martin Finzel (parteilos), sehe die Gemeinde als Baulastträger die Erschließungssituation der Straße nicht geklärt, ebenso die Frage der Immissionen. Allein, dass der Bauwerber neuerlich auf die Festmistlagerstätte verzichten und den Festmist in einer Biogasanlage entsorgen will, meint Finzel, hätte für eine Veränderung des Bescheids Anlass gegeben. Das habe gezeigt, dass die Bedenken der Gemeinde berechtigt sind. Finzel wünscht sich, dass der Bauwerber sich kompromissbereit zeige und die Angebote zu Alternativstandorten zumindest prüft. gb