Staatsstraße 2205: Klage abgewiesen, Baurecht besteht nun

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Beiersdorfer Bürger demonstrieren im November 2012 für einen Neubau der Staatsstraße 2205. Foto: Manfred Gildemeister, Archiv
Beiersdorfer Bürger demonstrieren im November 2012 für einen Neubau der Staatsstraße 2205. Foto: Manfred Gildemeister, Archiv

Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Klage gegen den Bau der Staatsstraße 2205 abgewiesen.

Im Jahr 2015 hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth eine Klage von Grundstückseigentümern gegen eine Baugenehmigung für die Staatsstraße 2205 abgewiesen. Einer der Kläger wollte daraufhin Berufung einlegen. Diese hat nun der Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen. Das bestätigt Bad Rodachs Bürgermeister Tobias Ehrlicher. Dem Bau der Straße stehe somit zunächst nichts mehr im Wege. "Wir sind jetzt einen großen Schritt weiter", sagt Ehrlicher.

Er und sein Meederer Amtskollege Bernd Höfer seien ständig mit den heimischen Unternehmen in Kontakt. Von diesen haben sie nun auch mehrere Schreiben, die sie an das Innenministerium nach München schicken wollen. Darin betonen sie nochmals die Dringlichkeit des Vorhabens, damit die Straße möglichst schnell gebaut werden kann, erklärt Ehrlicher. Natürlich könne noch weiter geklagt werden, erläutert er. Aktuell läuft zu diesem Thema aber kein Verfahren.

An den finanziellen Mitteln solle der Bau nicht scheitern, sagt er. Dies hätten ihn die MdL Michelbach, Heike und Kreuzer (alle CSU) kürzlich versichert.