Warum vor dem Beginn einer umfassenden baulichen Instandsetzung der Ausstellungsgebäude noch grundsätzliche juristische Fragen geklärt werden müssen.
Risse, überall Risse. Im großen Vortragssaal des Kunstvereins ebenso wie im Untergeschoss. Und am betagten Parkettfußboden in der ehemaligen Voliere hat der Holzwurm Spuren hinterlassen. Der Kunstverein Coburg ist in die Jahre gekommen.
Längst ist der einstige Neubau eigentlich auch schon wieder ein Altbau. Wer beim Gang durch den Ausstellungspavillon am Rande des Kleinen Rosengartens nicht die Kunstwerke von Peter Stauder und Christa Filser betrachtet, sondern das Gebäude ins Visier nimmt, sieht ohne große Mühe viele schadhafte Stellen. Kein Zweifel: Der Kunstverein ist - baulich gesehen - ein Sanierungsfall.
Inhaltliche Erneuerung
Das wissen auch Vorsitzender Joachim Goslar und sein Stellvertreter Reinhard Heinritz. Gemeinsam haben Goslar und Heinritz im vergangenen Jahr bereits eine inhaltliche Sanierung des Kunstvereins und seiner Angebote in Angriff genommen. Seit 2019 firmiert der Kunstverein mit seinen Aktivitäten als Forum Kunst und hat dazu die Kooperation mit anderen Vereinen und Veranstaltern bewusst verstärkt und ausgebaut.
Beim Thema der baulichen Sanierung freilich sind Goslar und Heinritz die Hände gebunden. Denn der Kunstverein ist zwar Mieter der Ausstellungsgebäude, nach Ansicht der Stadt aber nicht der Eigentümer. Das gilt auch für den Erweiterungsbau, der 1984 in Angriff genommen, mit großer finanzieller Eigenleistung errichtet und 1986 eingeweiht wurde.
"Da die Gebäude fest auf dem städtischen Grund errichtet wurden, sind sie Bestandteil des Grundstücks und somit ist die Stadt auch Eigentümer der Gebäude", erläutert David Schmitt als Pressesprecher der Stadt auf Nachfrage die rechtliche Einschätzung aus Sicht der Kommune. Nach dem im September 1984 abgeschlossenen Mietvertrag mit der Stadt ist der Kunstverein als Nutzer für die "bauliche Unterhaltung" zuständig. Weil der Sanierungsbedarf nach Ansicht der Stadt inzwischen drängend ist, kam von städtischer Seite der Vorschlag, "einen neuen Mietvertrag zu erstellen, in dem für alle Gebäudeteile eine einheitliche Regelung getroffen wird".
Entscheidung im Mai oder Juni
Bislang hat der Kunstverein einen jährlichen Mietzins zu entrichten, der in gleicher Höhe als "Zuschuss zur Förderung der freischaffenden Kunst" gewährt wird. Im September 1995 war dieser Mietzins auf damals 2804 Mark festgesetzt worden.
Wie genau es weitergehen wird, ist noch unklar, wenn der Kunstverein künftig eine höhere Miete aufbringen sollte. "Dass der Kunstverein den marktüblichen Mietzins nicht aufbringen kann, ist der Stadt bewusst, was auch gegenüber den Vertretern des Kunstvereins kommuniziert wurde", erklärt Pressesprecher David Schmitt.