Es gab nur einen Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung, aber der lag den Gemeinderäten am Herzen: Die Änderung des Bebauungsplanes.
Ein einziger Punkt bestimmte die Tagesordnung der 35. Sitzung des Gemeinderats, die Bürgermeister Michael Keilich (CSU) als "Spontansitzung" bezeichnete: Der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan zum Neubau eines Verbrauchermarktes in der Allee. Ein von allen drei Fraktionen ohne Bedenken befürwortetes Projekt.
Keilich erläuterte die "unendliche Vorgeschichte einer schwierigen Geburt", nachdem sich das Gremium bereits vor mehr als einem Jahr mit dem Thema zustimmend beschäftigt hatte. Die Baumaßnahme soll im erweiterten Rahmen an Stelle des früheren Aldi-Marktes als Frischemarkt entstehen.
Mit zusätzlichem Backshop, der frische Versorgung der Kunden auch an Sonntagen ermöglicht.
Als "für Sonnefeld viel zu groß" stufte die Regierung von Oberfranken die 1400 Quadratmeter Verkaufsfläche ein und verweigerte ihre (erforderliche) Zustimmung. Der Bürgermeister schilderte vielfache nervenaufreibende Versuche, mit relevanten Gesprächspartnern dem für die Entwicklung Sonnefelds als bedeutungsvoll eingestuften Bauvorhaben doch noch zum Erfolg zu verhelfen. Im jetzt angestrebten "vereinfachten Verfahren"(Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung) muss der Bauträger die Notwendigkeit der Flächengröße nachweisen.
Radweg verschwindet
Zur Realisierung hat der Gemeinderat den Geländeverlauf unter teilweiser Aufgabe des vom früheren Baywa-Bereichs bis zur Alle führenden Fuß- und Radweges auf der ehemaligen Bahntrasse bereits zugestimmt. Die Linienführung wird unmittelbar am Bahnhofsgebäude vorbei auf die Bahnhofstrasse neu trassiert. Ein- und Ausfahrt zu Markt und Parkplätzen wird gebündelt von der Bundesstrasse 303 alt (Allee) aus geregelt.
Im Rahmen der ab 11. Januar vorgesehenen vierwöchigen Auslegung im Rathaus haben Betroffene und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Bedenken oder Anregungen in Stellungnahmen einzubringen. Die Abwägung mit Satzungsbeschluss ist mit dem Ziel Kaufvertrag und Baurecht in der öffentlichen März-Sitzung vorgesehen. Im geltenden Bebauungsplan ist die Ausweisung zum Sondergebiet Einzelhandel als "redaktionelle Änderung mit Wiedernutzbarmachung von Flächen zur Realisierung von Infrastrukturvorhaben" erforderlich, erläuterte Bauamtsleiter Stefan Dümmlein ergänzend. Der vorläufige Zeitplan des Bauträgers sieht den anschließenden Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Baubeginn Anfang 2019 vor.
Schulung für die Räte
Im kommenden Jahr steht für Sonnefeld die Arbeit am städtebaulichen Entwicklungskonzept im Fokus. Das dann entscheidend voran gebracht werden soll. Dafür, so erläuterte der Bürgermeister, ist von Vertretern aller drei Gemeinderatsfraktionen der Besuch eines zweitägigen Startseminars unabdingbar, das am 23. und 24. März stattfinden soll.