Aufgrund der immensen Blutmengen, die in der Wohnung gefunden wurden, müsse sich der Verletzte nach dem Angriff länger dort aufgehalten haben, sagte der Gutachter. "Bei der imposanten Blutmenge muss es auch einem Laien durchaus gewusst gewesen sein, dass das schlecht ausgehen kann."
Mit Freundin im Bett beschäftigt
Richter Gillot versuchte, eine Brücke zum mutmaßlichen Täter zu bauen: "Laut dem Sachverständigen ist es gelogen, was Sie sagen. Wollen Sie uns jetzt die Wahrheit sagen?", fragte er den Angeklagten - ohne Erfolg.
Laut Gillot hat der Angeklagte versucht, das Blut im Zimmer, im Flur und auf dem Pflasterbelag vor der Wohnung wegzuwischen. Er habe das Messer gereinigt und in die Schublade zurückgelegt und das blutige Handtuch in die Mülltonne geworfen und den großen Blutfleck im Zimmer abgedeckt.
Nach der Messerstecherei soll der mutmaßliche Täter seinem Mitbewohner, einem 38-jährigen Landsmann, das Geschehen geschildert und diesen um Hilfe gebeten haben. Der 38-Jährige, der als Zeuge geladen war, bezeichnete das Opfer als einen Sinti: "Alle haben gerufen, dass das ein polnischer Zigeuner ist." Der Zeuge antwortete auf die Frage von Richter Gillot, warum er nicht geholfen habe, er sei mit seiner Freundin im Bett beschäftigt gewesen, außerdem habe er "eine Abwehr gegen Blut".
Hier warf Richter Gillot ein: "Wenn einer am Verbluten ist, dann gibt es den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung."
Der "Teufel" als Zeuge
Schwierig war auch die Vernehmung eines dritten Mannes, der am Saufgelage beteiligt gewesen sein soll, aber vor der Tat die Wohnung verlassen haben will. Der Mann, der den Spitznamen "Teufel" trägt, gab an, seit dem frühen Nachmittag Bier und Wodka getrunken zu haben. "Ich war zu besoffen, um mich zu erinnern. Was soll ich Ihnen vortragen?", fragte er. Darauf Richter Gillot: "Die Wahrheit."
Das Opfer hatte sich nach der Tat auf die Straße geschleppt und dort eine eine 60 Meter lange Blutspur hinterlassen, bis es hinter einem Auto bewusstlos zusammengebrochen war. Eine Gruppe von jungen Leuten folgte der Blutspur, fand den Bewusstlosen, alarmierte die Polizei und den Rettungsdienst.
Für das Opfer kam aber jede Hilfe zu spät. Der starke Blutverlust hatte zu einen Organversagen geführt, an dem der Mann in den frühen Morgenstunden starb. Die Identität des 34-Jährigen konnte zunächst nicht geklärt werden.
Das Urteil wird am Mittwoch, 12. Juni, erwartet.