2014 konnte die zeitliche Frist für rettungsdienstliche Einsätze im Bereich der Stadt Bad Rodach nur in 62,2 Prozent der Fälle eingehalten werden. Ein Grund ist, dass der Stellplatz nur tagsüber besetzt ist. Kräfte müssen aus Coburg anrücken.
Die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz (AVBayRDG) gibt den Zeitrahmen vor: Nach Eingang eines Notrufes soll der Rettungsdienst spätestens innerhalb von zwölf Minuten am Einsatzort ankommen. Dies gilt natürlich auch dann, wenn ein Notfall nicht im Versorgungsbereich einer 24-Stunden-Rettungswache liegt, sondern - wie derzeit noch in Bad Rodach - über einen nur zeitweilig besetzten Rettungswagenstellplatz abgearbeitet werden muss. Inwieweit also hält die rechtlich verankerte Theorie dem Praxistest stand?
"Im Jahr 2014 konnte die Frist für den Bereich der Stadt Bad Rodach leider nur in 62,2 Prozent der Fälle eingehalten werden", räumt Wolfgang Simon, Geschäftsleiter des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg, ein.
Immerhin: Die Hilfsfrist in § 2 AVBayRDG ist eine Regelfrist, lässt durch ihre Formulierung "in der Regel" also bereits per Definition Ausnahmen von der grundsätzlichen Vorgabe zu. "Demnach arbeiten wir auch dann noch regelgerecht, wenn wir die Hilfsfrist von zwölf Minuten in lediglich 80 Prozent aller Einsätze einhalten können", erläutert Wolfgang Simon.
Rettungswagenstellplatz nur tagsüber besetzt
Dass die Statistik für Bad Rodach so schlecht eingeordnet werden muss, liege hauptsächlich daran, dass der Rettungswagenstellplatz nur tagsüber besetzt sei. "In der Nachtzeit muss das Gebiet von der Rettungswache Coburg aus versorgt werden." Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren anlässlich der Aufstockung des Stellplatzes zur Rettungswache; abgeschlossen sei dies voraussichtlich im Juni; Anfang September soll die neue Rettungswache dann ihren Dienst in der
Kurstadt aufnehmen. "Mit der Ausweitung der Vorhaltung ab spätestens 1. September 2015 auf den ganzen Tag, also von 0 bis 24 Uhr, erwarten wir eine deutliche Verbesserung der rettungsdienstlichen Strukturen", so Simon.
Leitstellenleiter Uwe Fuchs von der Integrierten Rettungsleitstelle in Ebersdorf stimmt hier zu. "Die Erhöhung zur Rettungswache ist eine Erleichterung für uns, für die Disponenten und die Bevölkerung", sagt er. Dass die zwölfminütige Hilfsfrist derzeit im Einzelfall überschritten wird, das könne durchaus vorkommen.
Wird ein Unfallereignis gemeldet, so schlägt zunächst der Einsatzleitrechner der Integrierten Leitstelle das nächstgelegene Fahrzeug vor; die letztendliche Entscheidung trifft der Disponent.
Möglich ist dies durch die GPS-Systeme, mit denen jedes Einsatzfahrzeug ausgerüstet ist - so behält die Integrierte Rettungsleitstelle als Disponent die Übersicht über die im Einsatz befindlichen Fahrzeuge und kann entsprechend koordinieren. Wird nun ein Notruf ausgelöst und ist das Fahrzeug am Stellplatz in Bad Rodach vor Ort, ergibt sich selten ein Problem.
Schwierig wird es dann, wenn die verfügbaren Rettungswagen bereits disponiert sind, wie beispielsweise bei dem Großbrand in der Bad Rodacher Innenstadt vor wenigen Wochen. "Das ist allerdings keine Tagesordnung", meint Uwe Fuchs.
Bei medizinischen Notfällen rät er, immer gleich die Integrierte Rettungsleitstelle über die vorwahlfreie Nummer 112 zu kontaktieren. "Manche rufen zuerst die Polizei oder aber über die 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst an.
Das führt natürlich wiederum zu Verzögerungen, man hat ja immerhin zwei Telefongespräche zu führen", gibt er zu bedenken.
Mit etwaigen Beschwerden zur Überschreitung der Hilfsfrist geht der Leitstellenleiter gelassen um. "Jeder Einsatz ist individuell zu betrachten, auch wenn es sich von der medizinischen Diagnose her um den gleichem Herzinfarkt handelt. Jeder Mensch reagiert anders." Ohnehin wird jeder Einsatz sekundengenau dokumentiert und kann auch im Nachhinein detailliert nachvollzogen werden, sollte einmal etwas nicht ganz so gelaufen sein, wie es sollte. "Dann stehe ich gerne Rede und Antwort", so Fuchs.