Für Hochwassergeschädigte aus dem Coburger Land besteht die Chance auf finanzielle Hilfe. Wie man diese erhält, liest du hier.
5. Juni: im östlichen Landkreis Coburg mit Schwerpunkt entlang der Achse Ebersdorf, Sonnefeld, Weidhausen. - 9. Juli: im westlichen und südlichen Landkreis mit Schwerpunkten in Weitramsdorf, Ahorn und dem Itzgrund. Das sind nur zwei Beispiele für Starkregenereignisse der vergangenen Monate, die auch im Coburger Land erhebliche Schäden hinterlassen haben. Jetzt besteht für besonders betroffene Haushalt die Chance auf finanzielle Hilfe. Lesen Sie hier, welche Schäden das Hochwasser Anfang Juli angerichtet hat
Das Landratsamt hat am Dienstag, 24. August, mitgeteilt, dass die Unterstützung der bayerische Staatsregierung für Hochwasser-Geschädigte mit Soforthilfen vielleicht auch auf den Landkreis Coburg ausgeweitet werden kann. Bislang galt die Soforthilfezusage lediglich für einzelne ausgewählte Regionen wie beispielsweise das Berchtesgadener Land oder den Landkreis Hof.
Soforthilfen werden ausgeweitet: Auch Coburger Geschädigte können hoffen
Inzwischen sind die Hilfen laut einem Kabinettsbeschluss abrufbar für Menschen aus allen bayerischen Regionen, die in den zurückliegenden Wochen durch Naturkatastrophen besonders geschädigt wurden. In der Folge des Beschlusses der Staatsregierung haben sich der Coburger Landtagsabgeordnete, Martin Mittag (CSU), und Landrat Sebastian Straubel (CSU/Landvolk) dafür stark gemacht, zu prüfen, ob auch der Landkreis Coburg in dieses Soforthilfeprogramm aufgenommen werden kann. Voraussetzung dafür, wie es in der Mitteilung des Landrates heißt: "Dazu sind die Schadensmeldungen durch die Kommunen an das Landratsamt nötig. "
Hochwasserschäden aus dem Juni und Juli können dazu den Gemeinden oder Städten gemeldet werden, die diese gesammelt ans Landratsamt weitergeben. Die Schadenshöhe muss aktuell lediglich in geschätzten Werten angegeben werden, Rechnungen für die Schadensbehebung müssen noch nicht eingereicht werden. Das Landratsamt meldet die Schadenshöhe dann an die Regierung, um mögliche Soforthilfen zu prüfen. Wichtig, so heißt es aus dem Landratsamt: "Eine Garantie für den Erhalt solcher Soforthilfen kann aktuell nicht gegeben werden, hierfür ist zunächst die Prüfung durch die Regierung nötig." Aber Martin Mittag versichert: "Wir versuchen zu unterstützen. Die entstandenen Schäden den Gemeinden zu melden, ist eine Möglichkeit, finanzielle Hilfe erhalten zu können."
Allerdings drängt die Zeit: Aufgrund der Antragsstellungsfrist bis Ende September werden die betroffenen Bürger gebeten, ihre entstandenen Schäden bis Ende August ihren zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen zu melden.
Was vom Himmel fiel
56,8 Liter auf den Quadratmeter hat es am Freitag, 9. Juli, geregnet - gemessen an der agrarmeteorologischen Wetterstation in Birkenmoor.