Mit Spannung wird das Urteil im Prozess gegen den 24-jährigen jungen Mann aus dem nördlichen Landkreis Hassberge erwartet, der nach dem Altstadtfest in Seßlach 2013 einen anderen 25-Jährigen lebensgefährlich verletzt hat. Er will aus Notwehr gehandelt haben. Sein Verteidiger forderte deshalb einen Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft sieht das ganz anders. Der junge Mann mit einem sehr hohen Gewaltpotenzial habe gewusst, dass ein Messerstich in den Rücken lebensgefährlich ist. Der Schilderung des Tathergangs aus der Sicht des Angeklagten schenkte Staatsanwalt Matthias Huber keinen Glauben. Er forderte fünf Jahre und neun Monate Freiheitsentzug. Dem schloss sich auch die Nebenklage an.
Man dürfe dem Angeklagten nicht zu viel Freiheit lassen, da er auch keinerlei Reue oder gar menschliche Reaktion gezeigt habe. 10.000 Euro Schmerzensgeld hielt der Anwalt für angemessen. Die Urteilsverkündung ist gegen 14 Uhr.