Mehr Gestaltungsformen für Bestattungen in Weidhausen

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Symbolbild: Arne Dedert/dpa
Symbolbild: Arne Dedert/dpa

Die Gemeinde Weidhausen passt ihre Friedhofssatzungen an, nachdem ein Antrag der CSU-Fraktion auf pflegeleichte Gräber befürwortet wurde.

Starken Tobak in Sachen geplante Starkstromleitungen P 44 und P 44 mod. durch das Coburger Land fuhr Bürgermeister Markus Mönch (parteilos) bei der jüngsten Gemeinderatssitzung auf. Er bezichtigte die Bundesnetzagentur der Hinhaltetaktik, denn in den 500 neuerlichen Seiten des Netzentwicklungsplanes seien die 15 000 Einwendungen, davon 5600 aus dem Landkreis Coburg, nicht im Geringsten berücksichtigt worden. "Sie wurden pulverisiert", meinte Mönch und fügte sarkastisch hinzu: "Jetzt muss die Politik in die Bütt."

"Wir haben die Wahl zwischen Pest und Cholera. Das finde ich ernüchternd", so Mönch. Zum einen kündigte Mönch ein Gespräch zusammen mit seinem Amtskollegen Marco Steiner (FW) aus Rödental bei der Bundesnetzagentur in Berlin an und zum anderen meinte er, dass die Bürger versichert sein sollten, dass alles gegen den Bau getan werde.

Mit 9:5 Stimmen verwarf der Gemeinderat einen
Antrag der Freien Bürger, erläutert vom Gemeinderat Thomas Carl, der eine Förderung von Sanierungen im Rahmen der von der Gemeinde erlassenen Richtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung vorsah. Diese Förderung sollte bei einer Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie greifen.


"Bauchschmerzen"

Gemeinderat André Carl (SPD) argumentierte dagegen: "Wir machen zu viele Türen auf." Ebenso sagte Markus Mönch: "Ich hätte Bauchschmerzen, da die Größenordnung schwer einschätzbar ist." Allerdings wurde die Verwaltung beauftragt, einmal im Jahr die ausgereichten Fördergelder zu präsentieren, um im Bedarfsfall wegen zu hoher Kosten zu reagieren.

Einstimmigkeit dagegen gab es bei einem CSU-Antrag (vorgestellt vom Gemeinderat Michael Hofmann), der Erdbestattungen in pflegeleichten Gräbern vorsehen soll. So sollen für diese Art der Bestattungen hinsichtlich Belegung, Größe des Grabmales (mit Bodenplatte) und Gebühren die Vorschriften und Gebührensätze für Einzelreihengräber beziehungsweise Einzelreihengräber mit Tieferlegung gelten - nicht jedoch die Möglichkeit der Bestattung von Urnen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Satzungen anzupassen zwecks Vorlage beim Gemeinderat. Das Gleiche gilt für die Einführung von Doppelplatten für eine halbanonyme Beisetzung von Urnen, die von der Familie Pientka beantragt und auch vom Gemeinderat genehmigt wurde. Die entsprechenden Erweiterungsflächen sind auf dem Friedhof vorhanden.

Nach Würdigung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan "Süd I" und zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschloss der Gemeinderat eine öffentliche Auslegung.