Am letzten Verhandlungstag im Prozess um den Amokfahrer Harald B. war das Medieninteresse am Landgericht Coburg groß. Am Ende des Tages wurde ein Urteil gesprochen. Doch die Verhandlung startete zunächst mit einer Überraschung.
Im Januar dieses Jahres hat Harald B. mit seinem Sattelzug eine Schneise der Verwüstung in Teilen Frankens hinterlassen.Auf seiner 334 Kilometer langen Amokfahrt gefährdete der Fernfahrer 23 Menschenleben und richtete mehr als 150.000 Euro Schaden an.
Am fünften und letzten Verhandlungstag im Prozess um den Amokfahrer Harald B. sollte das Schwurgericht der Ersten Großen Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Christoph Gillot ein Urteil sprechen. Die Plädoyers waren bereits am 17. Oktober gehalten worden. Entsprechend groß war auch das Medieninteresse am Montag am Coburger Landgericht. Zu Beginn der Verhandlung überraschte Gillot jedoch damit, dass das Gericht wieder in die Beweisaufnahme eintreten werde.
Ein Urteil gab es am Ende des Tages aber dennoch. Harald B. wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hat sich des fahrlässigen Vollrauschs schuldig gemacht. Des Weiteren wird dem Angeklagten die Fahrerlaubnis für ein Jahr und neun Monate entzogen. Nach dieser Zeit kann Harald B. seinen Führerschein neu machen. "Wir hatten es mit einem Fall zu tun, der immer noch viele Fragen aufwirft", begann Gillot die Urteilsbegründung.
Indizien sprechen für Schuldunfähigkeit
Der Richter sprach von einem besonders schweren Fall bei der Frage, allen Beteiligten gerecht zu werden. Für die Schuldunfähigkeit des Angeklagten sprachen am Ende nur Indizien, wie Gillot zugab. "Wenn wir es nicht ausschließen können, dass er schuldunfähig war, ist es zu seinen Gunsten auszulegen", betonte der Richter. Daher wurde im Zweifel für den Angeklagten entschieden. Für die Höhe des Strafmaßes seien besonders die Rauschtaten relevant gewesen. Hier nannte Gillot vorsätzliche Körperverletzung als schwerwiegendste Tat.
Sachverständiger Christoph Mattern, der das medizinische Gutachten erstellt hat, wurde am Montag erneut befragt. In seinem Plädoyer hatte Nebenklägeranwalt Jochen Horn, der einen verletzten Polizisten vertritt, erhebliche Zweifel über die Vollständigkeit des medizinischen Gutachtens geäußert und daher einen Beweisantrag gestellt. "Aufgrund der Plädoyers haben sich Sachverhalt salternativen ergeben, die tatsächlich in Betracht kommen", begründete Gillot die Entscheidung.