Auf dem Parkplatz des Coburger Studentenwohnheims in der Thüringer Straße sind immer wieder verärgerte Studenten zu sehen. Das kann an eingeparkten Autos, an Unfallfluchten oder gar an saftigen Strafzetteln liegen.
CoburgDie Studentin Sandra Rieger möchte am Samstag auf dem Parkplatz ihres Wohnheims parken. Wie so oft ist kein Parkplatz auf dem privaten Gelände mehr frei. Zum Glück gibt es ja noch die breiten Grünstreifen, an denen man ganz einfach seitlich parken kann, ohne den Verkehr zu behindern. Mit gutem Gewissen und voller Freude, gerade noch einen guten Platz gefunden zu haben, stellt sie ihr Auto ab. Am nächsten Morgen dann der Schreck: Ein Strafzettel mit Bußgeld in Höhe von 35 Euro wegen Falschparkens in einer Feuerwehrzufahrt hängt da an der Windschutzscheibe - ausgestellt um 23:40 Uhr!
"Hat die Polizei denn nichts Besseres zu tun, als nachts auf dem Privatgrund des Studentenwohnheimes herumzufahren?", sagt sie verärgert. Sie wirft der Polizei vor, den dort herrschenden Parkplatzmangel auszunutzen und den Studenten, die ohnehin wenig Geld zur Verfügung haben, das Geld aus der Tasche zu ziehen. "Das ist ja genauso wie vor dem Arbeitsamt Strafzettel zu verteilen. Das ist moralisch inakzeptabel."
Berufung auf klare Regelungen
Riegers Auto stand so, dass kein Auto eingeparkt wurde und die Straße ist an dieser Stelle so breit, dass kein Verkehrsteilnehmer behindert wurde. "Ich bin selbst in der Feuerwehr aktiv und würde es total verstehen, wenn die Zufahrt blockiert gewesen wäre. Aber das ist nicht der Fall, da hätte ein ganzer Feuerwehreinsatz Platz", erzählt Sandra Rieger. "Es spielt wirklich keine Rolle, wie viel Platz ist oder nicht", macht Thomas Reichert, Dienstgruppenleiter bei der Coburger Polizei, deutlich. Die Beschilderung und das Freihalten der Feuerwehrzufahrt gelte generell immer für den gesamten Straßenabschnitt.
Welche Rolle spielt die Schranke?
Bleibt noch zu klären, ob es sich bei dem Parkplatz um einen Privatgrund handelt oder nicht. Sandra Rieger ist der Meinung, dass es sich um Privatgrund handelt, selbst wenn die Schranke offen steht. "Als erstes habe ich den Hausmeister gefragt, ob die Polizei gerufen wurde", erzählt sie. Doch dieser sei ihren Angaben nach selbst verwundert gewesen, dass die Streife überhaupt dort war. "Ich habe daraufhin bei der Polizei angerufen. Man hat mir gesagt, dass sie, wenn die Schranke offen ist, reinfahren dürfen. Das finde ich ja hammerhart", sagt sie. Thomas Reichert erklärt: "Man muss unterscheiden zwischen rechtlich und tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum", erzählt er. Demnach handle es sich zum Beispiel bei Bundesstraßen um rechtlich öffentlichen Verkehrsgrund. Bei Großparkplätzen, die meist in privaten Besitz, aber für die Öffentlichkeit zugänglich sind, handelt es sich um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum.
"Wenn die Schranke offen ist, dann kann jeder reinfahren. Es wird kein Personenkreis ausgeschlossen", erklärt Thomas Reichert. Wenn, dann sei das nur indirekt der Fall, da der Parkplatz für Studenten und Dozenten gedacht ist. Im Grundsatz handle es sich aber nur dann um Privatgrund, wenn die Schranke geschlossen und durch Schlüssel oder Chip zu öffnen ist. "Ich kann mich aber nicht erinnern, dass die Schranke dort jemals zu war", sagt Reichert. Dass die Schranke am Studentenwohnheim immer offen steht, bestätigt Sandra Rieger.
Zudem sei es, so Thomas Reichert, gar nicht so selten, dass die Polizei vor Ort ist. "Es kommt auch vor, dass wir dort Anzeigen wegen Unfallfluchten von Studenten aufnehmen", erzählt er. Denn aufgrund der Parkplatznot fahren Studenten häufig andere Autos beim Ein- oder Ausparken an. Der Parkplatzmangel sei, so Sandra Rieger, enorm: "Ein Student wurde erst kürzlich so eingeparkt, dass er am Wochenende nicht nach Hause fahren konnte."
"Mir geht es nicht darum, dass ich nicht zahlen will. Was mich nicht in Ruhe lässt, ist die Tatsache, dass das allen Studenten immer wieder passieren kann", erzählt Rieger. "Das ist die Krux, dass viele Studenten mit dem Auto kommen. Aber wer zu spät kommt, den bestraft das Leben", sagt Reichert.
Ein Hoch auf die Polizeibeamten, die nur Ihren Dienst tun. Und die arme Studentin sollte sich einmal mit der StVO auseinandersetzen. Dann muss man halt das Fahrezug an einer Stelle abstellen wo es zulässig ist - auch wenn man ein paar Meter laufen muss.
Die Arme ist mal erwischt worden. Um das Geld geht es ihr nicht, wird sowieso von Oma und Opa gesponsert. Also ist es noch zu billig in einer Feuerwehrzufahrt zu parken.
Meine Güte, es gibt halt nicht immer für jeden Parkplätze vor der Haustüre. Fragen sie mal Studenten in München...
Außerdem, die Jugend ist doch gerade dabei für besseren Umweltschutz zu protestieren. Dann machen Sie, Frau Rieger mit und leben Sie vorbildlich danach!
Hallo, gehts noch?
Da ist ein Grünstreifen neben der Straße auf dem man in der Feuerwehrzufahrt parken kann (nicht darf).
Es gibt auch Straßen mit Ampeln neben denen ein Radweg verläuft.
Ich kann doch auch nicht über den Radweg die rote Ampel umfahren, da gerade kein Radfahrer kommt.
Es gibt genaue Vorschriften, wie und was in einer Feuerwehrzufahrt erlaubt ist.
Selbst Studenten haben sich daran zu halten.
Im Gegenteil kann es passieren, wenn es regnet und der Boden auf dem Grünstreifen wird durch Reifenspuren beschädigt, kann daraus ganz schnell eine Sachbeschädigung werden.
Meines Erachtens nach ist der Eigentümer des Wohnheimes für die Anzahl der Parkplätze verantwortlich. Wenn jemand ein Gebäude gebaut wird, dann muss der Bauherr so und so viele Parkplätze schaffen. Also schimpft nicht auf die Polizei sondern auf den Wohnheimeigentümer.
Denn;
recht_isses