Feuer in Arztpraxis: Brandstifter muss in Haft

1 Min
Einsatz am Ostersonntag 2016: Der nun verurteilte 42-Jährige aus dem Landkreis war für das Feuer verantwortlich. Foto: NEWS5 / Merzbach
Einsatz am Ostersonntag 2016: Der nun verurteilte 42-Jährige aus dem Landkreis war für das Feuer verantwortlich. Foto: NEWS5 / Merzbach

Das Landgericht Coburg schickt einen 42-jährigen Mann, der in einer Coburger Arztpraxis Feuer gelegt hatte, für fünf Jahre hinter Gitter.

Der 42-jährige drogenabhängige Mann aus dem Landkreis Coburg, der für den Brand in einer Arztpraxis am Coburger Ernstplatz verantwortlich ist, wurde von der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht Coburg am Freitagnachmittag zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann am Ostersonntag in den Räumen seines Hausarztes Geld aus einer verschlossenen Kassette an sich genommen, sich Medikamenten injiziert und schließlich unter massivem Drogeneinfluss das Haus in Brand gesetzt hatte. Der Schaden betrug mehrere hunderttausend Euro und zerstörte nicht nur das Gebäude, sondern auch ein Versicherungsbüro im ersten Stock und das Inventar der Arztpraxis.
Der 42-jährige Mann wurde wegen Diebstahl und vorsätzlichem Vollrausch - so lautet der juristische Begriff für den Drogenrausch, in den sich der 42-Jährige durch den Konsum von Heroin, Methadon, Opiaten und Schmerzmittel versetzt hatte - verurteilt.


Neun Monate U-Haft

Der Mann, der in Fußfesseln vorgeführt wurde, hat bereits seit neun Monaten in Untersuchungshaft gesessen. Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Diese Therapie kann der Mann nach Verbüßung von weiteren sechs Monaten Haft antreten.
In das Strafmaß floss außerdem die "bewaffnete unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln" in nicht geringer Menge. Der Angeklagte hatte zusammen mit einem Komplizen mehr als 50 Gramm Heroin aus Rotterdam über die deutsche Grenze geschmuggelt und wurde von Schleierfahndern noch im Reisebus verhaftet. In der Sporttasche zu seinen Füßen fanden die Beamten außerdem ein Kampfmesser mit einer feststehenden Klinge - daher der Tatbestand "bewaffnet". Der Komplize des Mannes wurde ebenfalls verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.