"Coburg hat eine gute Infrastruktur und hat sich als Wirtschaftsstandort etabliert - das sichert Arbeitsplätze und somit auch die Nachfrage nach Wohnraum. Grundsätzlich ziehe Bayern einfach", sagt Christian Meyer, und ein Blumenstrauß an Maßnahmen habe dazu geführt, dass Coburg seine Einwohnerzahl hat relativ stabil halten können.
Herausforderung Klimaneutralität
Aktuell steht die Wohnbau vor der Her-ausforderung, mit Blick auf die Klimaneutralität, kostengünstiges und nachhaltiges Sanieren, die Werterhaltung ihrer Gebäude zu gewährleisten und gleichzeitig Mieten bezahlbar zu halten. Als Gründungsmitglied der Initiative Wohnen.2050 hat sich die Wohnbau das Ziel gesetzt, ihren Gebäudebestand - rund 200000 Quadratmeter - bis 2045 klimaneutral abzubilden. Immense Kosten kommen da auf Wohnungsbesitzer und Vermieter zu. Das Investitionsvolumen für die Wohnbau schätzt Meyer auf rund zehn Millionen Euro.
"Soziaklwohnungen fehlbelegt"
722 Sozialwohnungen unterhält die Wohnbau in Coburg. Ob jedoch die Mieter auch tatsächlich berechtigt sind, darin zu wohnen, muss bezweifelt werden. Eine Handhabe oder gar Kon-trollfunktion hat die Wohnbau nicht.
In erster Linie handelt es sich dabei um Mieter, die eine Sozialwohnung vor vielen Jahren nach dem klassischen Modell erhalten haben. Das heißt, wer einmal eine Sozialwohnung bekommen hat, darf die auch behalten. Einkommensnachweise müssen nicht erbracht werden.
Keine Kontrolle
"Wir können also nicht kontrollieren, ob der Mieter immer noch so wenig verdient oder ob er überhaupt noch Anspruch auf die Größe der Wohnung hat, weil mittlerweile vielleicht gar keine Kinder mehr im Haushalt leben", macht Meyer deutlich.
Fehlbelegungen sind jedoch keine spezifisches Coburger Problem, sondern darüber wird seit vielen Jahren bundesweit diskutiert. Eine Lösung für diesen Fehler im System scheint es nicht zu geben. Fast alle Länder haben Strafabgaben auf Fehlbeleger wieder abgeschafft - aus zwei Gründen: Der Aufwand, unberechtigte Sozialmieter herauszufischen, gilt als sehr hoch. Außerdem wollen die Kommunen vermeiden, dass Gettosiedlungen für sozial Schwache entstehen; viele Sozialmieter, die mehr verdienen, ziehen ohnehin von sich aus in andere Bleiben.
Neue Förderrichtlinien
Auch Bayerns Staatsregierung steht einer Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe ablehnend gegenüberstehen. Stattdessen wird auf die sogenannte Einkommensorientierte Förderung (EOF) verwiesen, die mittlerweile als Hauptförderinstrument im sozialen Wohnungsbau in Bayern diene. Dabei erhalten die Bewohner eine Unterstützung, deren Höhe sich an dem jeweiligen Einkommen orientiert. Die Höhe der Zusatzförderung wird alle drei Jahre neu überprüft und je nach Änderung der Einkommenssituation angepasst. Auf diese Weise werde "eine Fehlsubventionierung von vorneherein vermieden", heißt es in einem Beitrag der Bayerischen Staatszeitzung. Allerdings: Nach einem Urteil des Landgerichts München darf die Miete solcher EOF-Wohnungen alle drei Jahre um 15 Prozent steigen, bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Welche Voraussetzungen es braucht und wer gefördert wird
Wohnberechtigt Die Dauer von Planung bis Fertigstellung von Neubaukomplexen liegt bundesweit mittlerweile bei Durchschnittlich vier Jahren. Bei Sozialwohnungen wird eine Wohnungsberechtigungsbescheinigung (WBS) benötigt. Diese wird im Art. 4 des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz geregelt, und beinhaltet Einkommens- und Wohnflächenbeschränkungen.
Die Einkommensgrenze beträgt 1. für einen Einpersonenhaushalt 14 000 Euro; 2. für einen Zweipersonenhaushalt 22 000 Euro; zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person
4 000 Euro; 3. Die Einkommensgrenze nach Satz 2 erhöht sich für jedes zum Haushalt gehörende Kind um weitere 1 000 Euro. Gleiches gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder auf Grund einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen.