Ermittlungen gegen Brose-Chef Michael Stoschek

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Der Unternehmer und Auto-Fan Michael Stoschek ist dabei erwischt worden, wie er mit einem Klebekennzeichen auf seinem Auto unterwegs war. Foto: Archiv/Herbst
Der Unternehmer und Auto-Fan Michael Stoschek ist dabei erwischt worden, wie er mit einem Klebekennzeichen auf seinem Auto unterwegs war.  Foto: Archiv/Herbst

Der Brose-Chef ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Er soll Autokennzeichen aus Plastikfolie verwendet haben. Der Unternehmer selbst soll sich der Strafbarkeit seines Tuns nicht bewusst gewesen sein. Droht jetzt eine Millionenstrafe?

Die Coburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Vorsitzenden der Brose-Gesellschafterversammlung, Michael Stoschek. Der Vorwurf: Er soll Autokennzeichen aus Plastikfolie benutzt haben.

Wie der Bayerische Rundfunk (BR) am Donnerstagabend meldete, ist Michael Stoschek wegen Kennzeichenmissbrauchs angezeigt worden. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren, das diese Anzeige dann zur Folge hatte, wurde dem BR durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Anton Lohneis bestätigt. Zu Details und auch zur Höhe der möglichen Strafe wollte sich Anton Lohneis allerdings nicht äußern.

Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks muss Michael Stoschek möglicherweise mit einer Strafe von bis zu einer Million Euro rechnen. Denn: Nach BR-Informationen ist der Vorsitzende der Brose-Gesellschafterversammlung "nicht nur einmal" mit einem sogenannten Klebekennzeichen erwischt worden. In einem Fall soll Stoschek zudem wegen überhöhter Geschwindigkeit "geblitzt" worden sein, als er an seinem "Luxuswagen" das besagte Kennzeichen angebracht hatte.

Mit Verweis darauf, dass es sich um ein "laufendes Verfahren" handele, wollte Stoschek am Donnerstagabend auf Nachfrage von infranken.de keinen Kommentar abgeben. Der BR berichtet, dass sich Stoschek der strafrechtlichen Relevanz seines Tuns "nicht bewusst" gewesen sei.

In Ausnahmefällen erlaubt

Und in der Tat: Das Anbringen eines Klebekennzeichens muss nicht immer in der böser Absicht geschehen, unerkannt durch Verkehrskontrollen zu kommen. In bestimmten Ausnahmefällen sind Klebekennzeichen sogar erlaubt - etwa, wenn ein herkömmliches Nummernschild aus technischen Gründen nicht am Auto festgemacht werden kann. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. "Ästhetische Gründe" würden demnach eine Ausnahmegenehmigung jedoch nicht rechtfertigten. Im Gegensatz zu einem von der Behörde abgestempelten Auto-Kennzeichen fehlt beim Klebekennzeichen das amtliche Prüfsiegel.

Der Bayerische Rundfunk beruft sich in seiner Prognose für das mögliche Strafmaß auf den Rechtsexperten Professor Hans Kudlich von der Uni Erlangen. Er hält es für denkbar, dass - aufgrund der Vermögensverhältnisse von Michael Stoschek - ein Tagessatz mit bis zu 30.000 Euro berechnet werden könnte. Dies könnte insgesamt eine Gesamtstrafe in Millionenhöhe ergeben. "Der Gesetzgeber sieht diese Strafe vor, wenn ein Kennzeichen nicht richtig erkennbar ist, zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsmessung." Und: "Grundsätzlich müssen vermögende Menschen mit hohem Einkommen mit höheren Bußgeldern rechnen, da sich die Höhe des Strafbefehls nach dem Nettoeinkommen berechnet", so Hans Kudlich weiter.

Sollte Michael Stoschek also nicht nur einmal mit den Klebekennzeichen erwischt worden sein, so folgern die Reporter des Bayerischen Rundfunks, könne die Geldstrafe steigen.