"Ich frage meinen Chef nicht nach seinem Privatleben", sagte eine Zeugin am Dienstag im Prozess vor der Großen Strafkammer in Coburg. Dort steht ein Coburger Arzt vor Gericht.
Die Frau arbeitet bei einem Coburger Arzt, der wegen Abrechnungsbetrugs und sexuellem Missbrauchs zweier Patientinnen angeklagt ist. Die Zeugin und zwei weitere Mitarbeiterinnen der Praxis (eine davon ehemalig) sollten aussagen, wie die Abrechnung gehandhabt wurde. Konkret geht es um eine ganz bestimmte Schlüsselnummer, die falsch verwendet wurde.
Die drei Zeuginnen machten deutlich, dass niemandem in der Praxis klar gewesen sei, dass sich 2010 nicht nur die Schlüsselnummer der "Konsultationspauschale" geändert habe, sondern auch die Definition. Seit 2010 kann die Konsultationspauschale aber nur noch bei Patienten verwendet werden, die von einem anderen Arzt überwiesen wurden. Als das klargestellt war, sei diese Schlüsselnummer nicht mehr verwendet wurden, sagten die Zeuginnen übereinstimmend.
Was die Missbrauchsvorwürfe angeht, gaben sie an, dass ihnen die beiden Frauen als Patientinnen bekannt waren. Mit einer der beiden Frauen bestand das sexuelle Verhältnis laut Anklageschrift über Jahre, und den Aussagen der Sprechstundenhilfen zufolge war diese Beziehung auch offensichtlich.
Der Arzt soll allerdings in diesem und in einem weiteren Fall das Arzt-Patientinnen-Verhältnis ausgenutzt haben. Beide Frauen wurden von ihm psychotherapeutisch behandelt. Die Arzthelferinnen sagten aus, dass sie zwar gelegentlich spekuliert hätten, sich aber nicht gezielt bei ihrem Chef nach dessen privaten Verhältnissen zu den Patientinnen erkundigt hätten.