Ein Coburger Arzt steht wegen Abrechnungsbetrugs und sexuellen Missbrauchs von zwei Patientinnen vor Gericht.
War es vorsätzlicher Betrug oder ein Versehen, das dummerweise durch die Software nicht korrigiert wurde? Zumindest eine der Zeuginnen, die am Dienstag in dem Prozess gegen den Coburger Hausarzt aussagte, gab dem Abrechnungsprogramm und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) so etwas wie eine Mitschuld: Normalerweise melde sich die KVB sofort, wenn in einer Quartalsabrechnung falsche Schlüsselnummern auftauchen.
Der angeklagte Arzt soll in über 27000 Fällen eine sogenannte "Konsultationspauschale" abgerechnet haben, die er gar nicht hätte abrechnen dürfen. Denn die fraglichen Patienten hätten von anderen Ärzten überwiesen werden müssen. Es handelte sich aber um Patienten, die "auf Normalschein" abgerechnet wurden. Das hätte die KVB hellhörig machen müssen, fand die Zeugin: "Wenn die keine Überweisungen vorliegen haben, müssten die doch auch mal fragen, warum wir so abgerechnet haben."
Das Komplizierte daran: Die Konsultationspauschale war seit 2010 in doppelter Hinsicht neu. Zum einen hatte sich die Schlüsselnummer geändert, zum anderen die Definition der Konsultationspauschale. Aber auch das in der Praxis für die Abrechnung verwendete Computerprogramm habe nicht auf Fehler hingewiesen, sagte die Zeugin. Welche Schlüsselnummern abgerechnet wurden, habe der Arzt festgelegt, entweder durch Eintrag auf der Karteikarte oder direkt am Computer. Die Sprechstundenhilfen hätten die Abrechnungen dann später überprüft, ob alles erfasst war, wie zum Beispiel zusätzliche Untersuchungen. Sie und eine Kollegin bestätigten, dass die falsche Abrechnungspraxis aufgehört habe, nachdem der Arzt wegen Abrechnungsbetrug vor Gericht stand. Ihr Chef habe sie informiert, dass die fragliche Schlüsselnummer falsch verwendet worden sei, sagten die beiden Frauen, die noch in der Praxis arbeiten.
Eine dritte Zeugin hatte die Praxis im Jahr 2013 verlassen - vor dem fraglichen Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs. Aber auch sie bestätigte, dass normalerweise das Abrechnungsprogramm einen Fehler melden würde, wenn eine Schlüsselzahl eingegeben werden würde, die nicht erlaubt sei.
Private Beziehungen
Befragt wurden die drei Sprechstundenhilfen auch zu den Patientinnen, die der Arzt missbraucht haben soll. Er habe die beiden Frauen wegen psychischer Störungen therapeutisch behandelt und dieses Verhältnis ausgenutzt, indem er sexuelle Beziehungen mit ihnen aufgenommen habe, heißt es in der Anklageschrift. Die beiden Frauen treten auch als Nebenklägerinnen auf; allerdings war zur Verhandlung am Dienstag nur einer der Anwälte erschienen.
Die eine Frau wurde seit 1997 von dem Angeklagten hausärztlich betreut; zweimal soll er sie laut Anklageschrift auch psychotherapeutisch behandelt haben. Von Mitte 2007 bis September 2016 unterhielt der Arzt laut Anklageschrift eine Beziehung zu der Frau, was von den Sprechstundenhilfen auch so bestätigt wurde. Sie betonten zwar, sich nicht nach dem Privatleben ihres Chefs erkundigt zu haben, aber sie bekamen mit, dass die Frau den Angeklagten mehrmals auf Reisen oder zu privaten Feiern begleitete - einmal auch zum 60. Geburtstag des Ehemanns der einen Beschäftigten.
Sie war aber nicht die einzige Frau, zu der der verheiratete Arzt laut Anklageschrift eine sexuelle Beziehung unterhielt. Im zweiten Fall, der ihm zur Last gelegt wird, dauerte das Verhältnis nur wenige Monate, von Februar bis Mai 2016. Sie habe die Frau, die ebenfalls als Nebenklägerin auftritt, einige Male als Patientin in der Praxis gesehen, sagte die eine Sprechstundenhilfe aus. "Wir haben spekuliert, ob da was läuft, weil sie einen Riesentulpenstrauß zum Einzug in die neue Praxis geschickt hat." Aber "ich frage meinen Chef nicht nach seinem Privatleben".