Sollen durch die Fußgängerzone künftig wieder Autos fahren dürfen? Anders als geplant steht dieses strittige Thema weder am Montag im Verwaltungssenat noch am Donnerstag im Stadtrat auf der Tagesordnung.
Es hätte gar nicht viel gefehlt, und der Stadtrat hätte bereits im September beschlossen, dass - zumindest tagsüber und vorerst auch nur für eine Probephase - wieder Autos durch den unteren Steinweg fahren dürfen. Denn im Vorfeld der Sitzung hatten nahezu alle größeren Fraktionen und Gruppierungen ihre Zustimmung zu einem entsprechenden Antrag der Christlich-Sozialen Bürger (CSB) signalisiert. Um so verwunderter zeigte sich dann allen voran CSB-Stadtrat Gerhard Amend, als Oberbürgermeister Norbert Tessmer (SPD) den Antrag trotzdem erst einmal noch in den sogenannten Geschäftsgang verweisen wollte.
Amends nicht unbegründete Sorge: Im Geschäftsgang ist schon so mancher Antrag auf Monate hängen geblieben. Doch dann gab Norbert Tessmer ein Versprechen ab: Bereits in der November-Sitzung stehe das Thema wieder auf der Tagesordnung!
Doch daraus wird jetzt nichts. Nach Tageblatt-Informationen taucht das Thema - anders als geplant und versprochen - nicht auf der Tagesordnung der Sitzung des Verwaltungssenats am Montag auf und kann damit auch nicht am Donnerstag Eingang in den Stadtrat finden. Hintergrund ist die ungeklärte Frage mit den Zuschüssen. Denn die Stadt hatte Anfang der 1990er Jahre Geld aus der Städtebauförderung bekommen, um den Steinweg zur Fußgängerzone umzugestalten. Sollten nun Teile dieser Fußgängerzone wieder für den Verkehr freigegeben werden, müssten wohl Teile der damaligen Fördergelder zurückbezahlt werden. Einen entsprechenden Hinweis hat die Regierung von Oberfranken der Stadt Coburg vor kurzem s gegeben.
Die genaue Summe, die vielleicht zurückbezahlt werden muss, ist nicht bekannt. In gut informierten Kreisen ist von etwa 140 000 Euro die Rede. Aber muss dieses Geld auch dann schon zurückbezahlt werden, wenn die Öffnung für Autos jetzt zunächst nur für eine Probephase erfolgt? Über exakt diese Frage herrscht derzeit noch Unklarheit. Und erst wenn die beseitigt werden konnte, so ist zu hören, soll über das Thema endgültig entschieden werden.
... mit welcher Mühsal er seinen opulenten Körper aus seinem Auto schält, um hernach eher kurzatmig die paar Meter zum Ladeneingang oder zum Ablageort im Weststoffhof zu erreichen, wundert sich nicht mehr ob seines "vehementen " Engagements für mehr automobile Erreichbarkeit innenstädtischer Ziele.
Letzthin entblödete er sich nicht einmal, den Behindertenparkplatz eines Getränkemarkts zu nutzen. Angesichts der doch eher mißbilligenden Blicke einiger anderer Kunden, parkierte er sein Automobil aus dem Land der aufgehenden Sonne dann doch auf einem allgemein freigegebenen Platz. Ich mußte dabei an die unübersehbaren Schilder denken, die mittlerweile die Mehrzahl der französischen Supermärkte an Behindertenparkplätzen aufstellen: "Sie nehmen meinenParkplatz? Dann nehmen Sie auch meine Behinderung!"
Bitte? Wen meinen Sie denn? Nennen Sie doch Namen!
(Aus Ihnen spricht offenbar der Neid, dass Sie kein Richter sind bzw. keinen ähnlich angesehenen Beruf haben)
der Name steht doch im Bericht?
Na, welchen Richter wird er wohl meinen? Das weiß doch jeder, da braucht er keinen Namen zu nennen!
MfG
... "Der Vetrag".
Und verkneifen Sie sich Fernurteile über die Gemütsverfasung anderer Leute. Sonst könnte man Sie für einen kleinen Troll halten.