Coburg: Warnung vor Betrugsrechnungen zum Handelsregister

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Die IHK Coburg warnt vor gefälschten Rechnungen zu Handelsregistereinträgen. Unternehmen sollen besonders wachsam sein.

Die Industrie- und Handelskammer Coburg warnt Unternehmen im Coburger Wirtschaftsraum vor derzeit kursierenden falschen Rechnungen im Zusammenhang mit Handelsregistereinträgen. Die Schreiben erwecken den Eindruck, von einem Amtsgericht beziehungsweise einer zentralen Zahlstelle zu stammen, und fordern Unternehmen auf, kurzfristig einen erheblichen Betrag zu überweisen.

Der IHK zu Coburg liegt ein entsprechendes Schreiben vor. Darin wird unter anderem auf eine angebliche "Handelsregisterbekanntmachung" Bezug genommen. Auffällig sind insbesondere eine sehr kurze Zahlungsfrist, ein hoher Rechnungsbetrag, die Angabe einer ausländischen IBAN sowie ein Zahlungsempfänger, der nicht der bayerischen Justiz zuzuordnen ist. In dem vorliegenden Fall wird als Empfänger eine "Wirtschaftseinheitendatenbank" genannt.

Unternehmen sollten solche Schreiben sehr genau prüfen und keinesfalls vorschnell zahlen, sagt Frank Jakobs, Leiter Recht und Steuern der IHK zu Coburg. Echte Kostenrechnungen der bayerischen Justiz werden nicht über private oder ausländische Zahlungsempfänger abgewickelt. Wer Zweifel hat, sollte vor einer Überweisung unbedingt Rücksprache halten.

Die IHK zu Coburg weist auf Folgendes hin: Bei echten Rechnungen der bayerischen Justiz ist Zahlungsempfänger die zuständige Landesjustizkasse. Unternehmen sollten insbesondere aufmerksam werden, wenn eine Rechnung unmittelbar nach einer Handelsregistereintragung oder einer Änderung im Handelsregister eingeht, wenn der Absender amtlich wirkt, die Zahlungsfrist ungewöhnlich kurz ist oder wenn Kontodaten, Zahlungsempfänger und Absender nicht plausibel zusammenpassen.

Betroffene Unternehmen sollten keine Zahlung leisten, keine weiteren Daten übermitteln und das Schreiben sorgfältig aufbewahren. Wer bereits gezahlt hat, sollte unverzüglich seine Bank kontaktieren und prüfen lassen, ob eine Rückholung der Zahlung möglich ist. Zudem wird empfohlen, den Vorgang bei der Polizei anzuzeigen.

Für Rückfragen steht Frank Jakobs zur Verfügung unter Telefon 09561/7426-17, E-Mail: Frank.Jakobs@coburg.ihk.de.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. 

Vorschaubild: © IHK zu Coburg