Kein "Weihnachtsmarkt light": Schausteller können aber Antrag stellen

Von einem "Weihnachtsmarkt light" könne keine Rede sein: Das schreibt die Stadt Coburg in einer Pressemitteilung am Freitag (13. November 2020). Nach der Absage des Coburger Weihnachtsmarktes hat sich auf Initiative der Stadtratsfraktion Pro Coburg ein Runder Tisch aus Vertretern des Stadtrats, der Stadtverwaltung sowie von Coburg Marketing getroffen.
Ziel war, dass die Coburgerinnen und Coburger nicht ganz auf Weihnachtsstimmung verzichten müssen und "punktuell weihnachtliche Angebote in der Innenstadt" geschaffen werden, heißt es weiter. Doch von einem "Weihnachtsmarkt light" könne keine Rede sein, erläutern Jürgen Heeb, Horst Graf und Stefan Hinterleitner.
Kein "Weihnachtsmarkt light": Nur Einzellösungen denkbar
"Wir haben auch immer nur an Einzellösungen in diesem engen Rahmen gedacht", so Pro Coburg-Vorsitzender Jürgen Heeb. "Das Ordnungsamt sammelt aktuell konkrete Einzelanfragen von Händlern auf die Möglichkeit zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis", erklärt Ordnungsamtsleiter Kai Holland.
Das Ordnungsamt bittet in diesem Zuge Schausteller um möglichst konkrete Angaben, wenn sie einen Antrag für einen möglichen Standort stellen möchten. Wichtig dabei sind zudem:
- ein Hygienekonzept
- der Zeitraum des Verkaufs
"Wenn es eine Chance gibt, einen solchen Antrag zu genehmigen, gehen wir auf den Antragsteller zu und besprechen gemeinsam eventuell erforderliche lebensmittelrechtliche Fragen und so weiter", erläutert Holland. Allerdings müsse den Schaustellern klar sein, dass sie für jegliche technische Infrastruktur selbst verantwortlich sind.
Standbesitzer können Antrag stellen: "Selbst verantwortlich für alles"
Sollten außerdem mehr Anträge eingehen, als es Standplätze gibt, dann kann es auch sein, dass nichts zustande kommt: "Weil wir natürlich an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden sind", so Heeb.