Eine Mutter muss einen Coburger Stadtbus mitsamt Tochter und Kinderwagen verlassen. Im Netz macht sie ihrem Ärger Luft. Nun bezieht die SÜC Stellung zu dem Vorfall - und bittet um Verständnis für die Entscheidung des Busfahrers.
- Coburg: Mutter muss mit Tochter und Kinderwagen Stadtbus verlassen
- "Nicht möglich, Situation zur Zufriedenheit aller zu klären": SÜC äußert sich
- "Zwei Sondernutzungsflächen": Stadtwerke nennen Hintergründe
In Coburg ereignete sich ein Vorfall in einem Stadtbus, bei dem eine Mutter nach Aufforderung des Busfahrers das öffentliche Verkehrsmittel mit Tochter und Kinderwagen habe verlassen müssen. In den sozialen Medien schilderte die Frau aufgebracht den Vorfall. Auf Anfrage von inFranken.de erklärt die SÜC nun ihre Sicht der Dinge und betont: "Wir verstehen, dass die Dame, die den Bus verlassen hat, verärgert war. Gleichzeitig bitten wir aber auch um Verständnis für die richtige Entscheidung unseres Fahrers."
SÜC Coburg bezieht Stellung: Ein Kinderwagen zu viel im Bus - "mehr als die zugelassenen zwei Sondernutzungsflächen belegt"
Die Mutter habe mit ihrer Tochter und einem Kinderwagen am Donnerstag (23. Februar 2023) von Niederfüllbach in Richtung Stadtmitte fahren wollen. Im Laufe der Fahrt sei eine weitere Frau mit Kinderwagen zugestiegen, ein Rollstuhlfahrer habe ab der Haltestelle am Ernst-Faber-Haus ebenfalls mitfahren wollen.
Die beiden Frauen hätten diesem zwar sofort Platz gemacht, doch der Busfahrer habe daraufhin gesagt: "Ein Kinderwagen muss raus." Er habe erläutert, dass es neue AGB gebe und er nur einen Kinderwagen und einen Rollstuhlfahrer befördern dürfe. Trotz gültiger Fahrkarte habe die Mutter dann mit ihrer Tochter im Kinderwagen den Bus verlassen müssen, heißt es.
Die SÜC Coburg erklärt gegenüber inFranken.de, dass neben den zwei Kinderwagen zusätzlich auch schon ein Rollator im Bus gewesen sei, bevor der Rollstuhlfahrer hinzukam: "Grundsätzlich sind in den neueren Fahrzeugen der SÜC-Busflotte jeweils zwei Sondernutzungsflächen für Rollstuhlfahrer, Rollatoren oder Kinderwagen zugelassen und in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Im vorliegenden Fall waren im Bus bereits zwei Kinderwagen und ein Rollator, also bereits mehr als die zugelassenen zwei Sondernutzungsflächen belegt."
Stadtwerke stellen Situation nach - mit eindeutigem Ergebnis: "Bis zur Fahrerkabine katapultiert"
Die Stadtwerke erklären: "Leider war es unserem Busfahrer in dieser Situation nicht möglich, die Situation zur Zufriedenheit aller zu klären." Die Verantwortung für die sichere Beförderung der Fahrgäste trage das Fahrpersonal: "In dessen Entscheidung liegt es dann auch, jeweils situationsbezogen festzulegen, ob eine sichere Beförderung möglich ist oder nicht." Es sei verständlich, dass die Mutter verärgert sei, doch die SÜC bittet auch um Verständnis für die Entscheidung des Busfahrers.
Anlässlich des Vorfalls habe das Unternehmen die Situation auf dem Betriebshof nachgestellt und zwei Kinderwagen, einen Rollator und einen Rollstuhl in einen Bus gestellt. Bei einer Geschwindigkeit von "nur" 20 km/h sei eine Vollbremsung durchgeführt worden. Das Ergebnis sei eindeutig gewesen: "Ein Kinderwagen wurde dabei bis zur Fahrerkabine katapultiert. Keiner mag sich ausmalen, welche Verletzungen ein Kind sowie im Bus befindliche Fahrgäste in solch einem Fall hätten davontragen können."
Nach dieser Auffassung müsste zu den Stoßzeiten jeder (überfüllte) Bus stehen bleiben bzw. Fahrgäste rauswerfen, man muss nur mal kurz vor Schulbeginn oder nach Feierabend mit den dann oft hoffnungslos überfüllten Bussen fahren
Ich bin tatsächlich einmal zur Schulbus-Stoßzeit nicht mitgenommen worden und bin eben aus terminlichen Gründen, selbstverständlich auf eigene Kosten, mit dem Taxi fahren. Shit happens!
Wie man es macht ist es verkehrt. Nimmt der Busverfahrer alle mit und es passiert ein Unfall, wird der Busfahrer bestraft, verliert Arbeitsplatz und Führerschein. Verhält er sich regelkonform wird er den Hyänen zum Fraß vorgeworfen.
ok, verstehe ich alles.... aber warum wurde dann der Rollstuhlfahrer mitgenommen?

Das ist eine willkürliche Entscheidung aus meiner Sicht
Es gilt, wie bei der Bahn, ein gewisser Vorrang bei der Beförderung: 1. Rollstühle/Rollator, 2. Kinderwagen, 3. Fahrräder.