Bewährungsstrafe für Umverteilen von Geld

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Der nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilte ehemalige Betreuer und Nachlassverwalter hatte bei seiner Arbeit viel mit sozial Benachteiligten und Armen zu tun - für ihn offenbar unerträgliche Erlebnisse, woraufhin er begann, in Robin-Hood-Manier Geld umzuverteilen. Foto: Jens Schierenbeck, dpa
Der nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilte ehemalige Betreuer und Nachlassverwalter hatte bei seiner Arbeit viel mit sozial Benachteiligten und Armen zu tun - für ihn offenbar unerträgliche Erlebnisse, woraufhin er begann, in Robin-Hood-Manier Geld umzuverteilen. Foto: Jens Schierenbeck, dpa

Ein Betreuer aus dem Landkreis Coburg hat Geld von Reicheren zugunsten von Ärmeren umgebucht. Jetzt ist das Urteil für den modernen "Robin Hood" gefallen.

Es ist zwar ein hoher Schaden von über 350 000 Euro entstanden, dennoch ist ein Betreuer und Nachlassverwalter aus dem Landkreis Coburg mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Der Mann ist aufgrund eines hirnorganischen Leidens nur eingeschränkt schuldfähig, hieß es zum Ende mehrerer Verhandlungstage am Landgericht Coburg.

Der Mann war als ehrenamtlicher Betreuer und Nachlassverwalter im Raum Coburg, Sonneberg und Haßfurt eingesetzt. In dieser Funktion hob er von 2011 bis 2015 hohe Summen von den Konten seiner Klienten ab, buchte Geld um, verteilte es oder kaufte damit Medikamente oder Kuchen für ärmere Menschen.

Er konnte soziale Ungerechtigkeit nicht ertragen

Rechtsanwalt Jens Petzold führte in seinem Plädoyer noch einmal die besondere Situation vor Augen. Demnach konnte der Beschuldigte die soziale Ungerechtigkeit nicht ertragen. "Er konnte nicht sehen, dass die Reichen besser behandelt werden als die Armen. Es hat ihn sogar rasend gemacht. Er konnte nicht anders handeln." Petzold betonte, dass sein Mandant den größten Teil des Geldes nicht für sich, sondern für andere verwendet habe. Der Beschuldigte hingegen habe sehr spartanisch gelebt. Das Motiv, so der Vorsitzende Richter Ingo Knecht-Günther, lasse sich nicht vollständig klären.

Von einem Helfersyndrom ist die Rede

Aber: "Für das Gericht ist es irrelevant, ob es nun Robin-Hood-Gelder waren oder ob es auf sein Konto geflossen ist." So sah das Gericht den Tatbestand der Untreue in 315 Fällen gegeben, in zwei Fällen ging das Gericht von Betrug aus. Die Dritte Große Strafkammer am Landgericht Coburg stützte sich bei der Strafbemessung auf das Gutachten des Psychiaters Dr. Christoph Mattern. Demnach leidet der Mann an einem hirnorganischen Leiden und ist deshalb nur eingeschränkt schuldfähig. Vom einem sogenannten Helfersyndrom war die Rede gewesen.

Nach Ausführungen von Richter Knecht- Günther war der Beschuldigte lange Zeit überfordert. Er habe trotz schwerer Erkrankung auch weiterhin schwierige Fälle angenommen. Die Verwaltung und Buchführung habe er unbürokratisch abgewickelt. Er habe Geld umgebucht, abgehoben, alles in einen Topf geworfen und für sich verwendet und verteilt. Wo die hohen Summen tatsächlich hingekommen sind, konnte die Kammer letztendlich aber nicht klären. "Wir wissen nicht, was mit dem Geld passiert ist," so Richter Ingo Knecht- Günther. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem muss der Beschuldigte 120 Stunden an gemeinnütziger Arbeit leisten. Betreuungen und Nachlassverwaltungen darf er künftig nicht mehr übernehmen. Außerdem wurde die Einziehung von Wertersatz in der Höhe des Schadens angeordnet.