Der Flohmarktbetreiber hätte den Bereich gern als zusätzliche Fläche, der Einzelhandel würde am verkaufsoffenen Sonntag gern dort parken lassen. Aber geht das praktisch?
Der erste Beschluss des Verwaltungssenats war am Montag eher eine Formsache: Die Entscheidung, den Coburger Flohmarkt an einen Veranstalter zu übertragen, hat sich als richtig erwiesen. "Die Stadt war am Sonntagabend sauberer als ohne Flohmarkt", zitierte Ordnungsamtsleiter Kai Holland eine Rückmeldung. Sowohl hinsichtlich der Organisation als auch hinsichtlich der Sauberkeit hatte der Veranstalter alle Erwartungen (und Vorgaben) erfüllt. Deshalb wurde der Vertrag mit dem Veranstalter ohne Diskussion bis zum Jahr 2022 verlängert. Außerdem wurde entschieden, dass am Flohmarkt-Sonntag der Schlossplatz noch als Verkaufsfläche genutzt werden kann.
Eigentlich beginnt der Flohmarkt ja schon am Samstagabend, es gebe aber Beschicker, die erst am Sonntagmorgen anreisen, antwortete Holland auf die entsprechende Frage von Angela Platsch (Grüne). Indem der Schlossplatz nur sonntags genutzt wird, gibt es auch kein Problem mit dem Landestheater. Denn dessen Besucher dürfen hier während der Vorstellungen parken. Der Flohmarkt findet immer am Wochenende nach den Pfingstferien statt. Nächster Termin ist demnach 29./30. Juni 2019. Am 30. Juni spielt das Theater abends im Innenhof der Ehrenburg.
An den drei verkaufsoffenen Sonntagen sollen auch die Besucher der Innenstadt auf dem Schlossplatz parken dürfen. So hatte es die Fraktion CSU/JC beantragt, so befürwortete es auch der Verwaltungssenat mit fünf zu drei Stimmen. Allerdings gab es dabei einige Einschränkungen. So soll der Oberbürgermeister jeweils das Parken anordnen und auch entscheiden, bis wann das möglich sein wird. Fritz Frömming, kaufmännischer Leiter des Landestheaters, wies darauf hin, dass das Parken für Kunden zwei Stunden vor der Theatervorstellung enden müsse - denn dann ist der Schlossplatz nur noch für Theaterbesucher frei.
"Wie will man denn da differenzieren", fragte Jürgen Heeb (Pro Coburg). Hubertus Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha (CSU/JC) warb dafür, die Regelung einfach mal auszuprobieren. Deshalb gilt eine Probezeit bis 2020.
Franziska Bartl, Andreas Gehring (beide SPD) und Angela Platsch (Grüne) wollten nicht einmal das genehmigen: Wenn der Schlossplatz an verkaufsoffenen Sonntagen zum Parken freigegeben wäre, würde das kaum zusätzliche Besucher nach Coburg locken, argumentierte Franziska Bartl: "Die Stadt ist jetzt schon voll an diesen Sonntagen!" Vermehren würde sich nur die Verkehrsbelastung von der Oberen Anlage bis zum Bürglaß, wegen des Parksuchverkehrs. Denn der Schlossplatz wird vom Parkleitsystem nicht erfasst; wer dort parken will, fährt also auf gut Glück hin.
Besser wäre es, einen Shuttle-Service in die Innenstadt anzubieten, sagte Bartl, und traf dabei auf Zustimmung bei Angela Platsch und Jürgen Heeb. "Wir müssen über Alternativen nachdenken. Über Verbote kriegen wir den Verkehr nicht raus", sagte Heeb.
Der Beschluss, den Schlossplatz an verkaufsoffenen Sonntagen zu öffnen, enthält außerdem die Auflage, dass ein Ordnungsdienst das Parken regeln muss. Dafür müsste dann das Citymanagement aufkommen, das die verkaufsoffenen Sonntage veranstaltet.