Unbekannte haben ebenso Strafanzeige gegen den Ministerialbeauftragten für Oberfranken und gegen den Pressesprecher des Kultusministeriums bei der Staatsanwaltschaft Coburg gestellt. Die Sachlage wird geprüft.
Von schönen Ferien kann im Fall der Nachbesserung der Abiturnoten am Casimirianum nicht gesprochen werden. Jetzt liegt eine anonyme Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Coburg vor. Der Vorwurf in dem anonymen Schreiben: Amtsmissbrauch.
Die Anzeige richtet sich gegen den Direktor Burkhard Spachmann, den Ministerialbeauftragten für Oberfranken, Edmund Neubauer, und gegen den Pressesprecher des Kultusministeriums, Ludwig Unger.
Hintergrund ist die Überprüfung der Abiturnoten im Fach Deutsch am Gymnasium Casimirianum durch das Kultusministerium und den Ministerialbeauftragten. Im Ergebnis stand fest: Der Schulleiter Burkard Spachmann hatte alle 92 Arbeiten im Fach Deutsch um einen Punkt angehoben. Vier Schülern waren davon ursprünglich mit Null Punkten bewertet worden. Ihnen ersparte Spachmann dadurch die Nachprüfung.
Wie es jedoch in der Beurteilung durch das Ministerium hieß, sei sein Verhalten fachlich korrekt gewesen, er habe "zutreffend geurteilt". Demnach hatten Erst- und Zweitkorrektor die Arbeiten der Abiturienten zu hart bewertet. Beanstandet wurde lediglich die Vorgehensweise, da Spachmann das Lehrerkollegium nicht informiert hatte. Allerdings will das Ministerium diesen Fall zum Anlass nehmen, die schulischen Abläufe zu verbessern. Eine Beschwerde des Personalrats über Burkhard Spachmann beim Ministerium war die Folge.
Spachmann wird überprüft Außerdem muss der Schulleiter sein Vorgehen dem Ministerium darlegen und erläutern. Über persönliche Konsequenzen für den Oberstudiendirektor werde erst danach entschieden, erläuterte der Pressesprecher des Ministeriums, Ludwig Unger, vergangene Woche.
Henning Gießen, ebenfalls von der Pressestelle, sagte gestern, dass dem Ministerium nichts von der anonymen Anzeige vorliege. Pressesprecher Ludwig Unger befindet sich im Urlaub. Das Ministerium werde jetzt abwarten, wie die Staatsanwaltschaft darauf reagiere.
Derzeit überprüfe das Kultusministerium das Vorgehen Spachmanns. Nachdem die Überprüfung der Abiturnoten abgeschlossen ist, richtet sich jetzt das Augenmerk auf das Verhalten des Schulleiters. Weitere Unterlagen wurden aus Coburg angefordert, ebenso eine Stellungnahme von Burkhard Spachmann. Über die Konsequenzen für den Direktor wolle man nicht spekulieren. "Es ist ja auch noch gar nicht klar, ob es überhaupt welche gibt", machte Gießen gegenüber dem Tageblatt deutlich.
Auch Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein will derzeit noch keine Aussage zur strafrechtlichen Relevanz der anonymen Anzeige machen.
Flapsig ausgedrückt, seien anonyme Anzeigen "eher für den Papierkorb geeignet", sagt sie.
Geprüft werde derzeit, ob es sich bei der Strafanzeige überhaupt um einen sachlich fundierten Inhalt handle. Kann oder muss man dem nachgehen, heißt die Frage, der sich die Staatsanwaltschaft stellen muss. Ein Verfahren gegen eine spezielle Person gebe es derzeit nicht. Es werde aber geprüft, ob ein Straftatbestand im Zusammenhang mit der Benotung der Abiturarbeiten vorliege. "Ob und welche Person dafür verantwortlich gemacht werden kann, muss ebenfalls geprüft werden", sagte Haderlein.
sind armselig.
Wie hat er denn sein Amt missbraucht?
Wenn ich bislang alles richtig mitbekommen habe, dann gehört doch zu den Aufgaben seines Amtes die Benotung von Schülern. Und genau das hat er getan.
Falsch, zu seinen Aufgaben gehört die Benotung eben gerade nicht. Der Schulleiter hat sich in einem Willkürakt über die Noten der eigentlich für die Benotung zuständigen Fachlehrer hinweggesetzt. Zu einem Drittentscheid, den er für sich in Anspruch nimmt, kommt es nur, wenn sich Erst- und Zweitkorrektor nicht einigen können. Wenn sich die Erst- und Zweitkorrektoren wie in diesem Fall in ihrer Benotung einig sind, darf der Schulleiter qua Schulrecht nicht persönlich eingreifen, sondern müsste bei Bedenken die Lehrerkonferenz einschalten und abstimmen lassen, was er nicht gemacht hat. Das ist auch sinnvoll, denn ein Schulleiter hat aufgrund seiner vielfältigen sonstigen Aufgaben vom "Alltagsgeschäft" eines Lehrers wenig bis keine Ahnung, Herr Spachmann dürfte zuletzt vor über 20 Jahren selbst einen Abikurs unterrichtet und korrigiert haben. Dass die Sache rechtlich nicht in Ordnung war, hat auch das Kultusministerium unzweifelhaft festgestellt.
Außerdem hat er durch sein Eingreifen auch persönlich profitiert, denn durch sein dadurch hat er die Zahl der Durchfaller niedrig gehalten und damit verhindert, dass seine Schule ins Gerede kommt.
... ist das Casi durch das Eingreifen des Schulleiters! Erst dadurch kam die Anzahl der Durchfaller und der Gefährdeten in alle Zeitungen.
... dass die Anzeige nicht im Papierkorb landen wird, denn die Sache ist brisant:
Viele Studienfächer sind nämlich ab diesem Wintersemester Numerus clausus-belegt, z.B. gelten für zwei Drittel der Bachelor-Studiengänge von diesem Herbst an Zulassungsbeschränkungen.
Im Zulassungsverfahren kann ein Punkt mehr oder weniger deshalb einen Bewerber bevorzugen oder benachteiligen.
Ich bin zuversichtlich, dass sich Frau Haderlein ihrer Verantwortung bewusst ist!