Kultusministerium kritisiert das "schulrechtlich nicht vorgesehene Verfahren" des Coburger Direktors. Mit seiner Anhebung der Noten habe Spachmann aber "zutreffend geurteilt".
Der Direktor des Coburger Gymnasiums Casimirianum hat alle Deutschnoten im diesjährigen Abitur um einen Punkt angehoben. Er hat das eigenmächtig getan - ohne das mit der Lehrerkonferenz abzustimmen. "Schulrechtlich ist dieses Verfahren" nicht vorgesehen. Dennoch habe Burkhard Spachmann in seiner Einschätzung von Korrektur und Bewertung durch den Erst- und Zweitkorrektor zutreffend geurteilt, heißt es in der Presseerklärung, die das Kultusministerium gestern herausgegeben hat. Jetzt muss der Direktor sein Vorgehen darlegen und begründen, dann wird das Ministerium den Sachverhalt beurteilen und über persönliche Konsequenzen entscheiden.
In einer sehr detaillierten Stellungnahme sieht sich Direktor Spachmann bestätigt. Er schreibt: "Mit den Ergebnissen wird festgehalten, dass, im Gegensatz zu Mutmaßungen andernorts, alle Vorgänge völlig transparent und nachvollziehbar in der Schule dokumentiert und aktenkundig sind.
Unser Arbeitsstil ... ist stets um Korrektheit besorgt und hält, wie gezeigt, allen Überprüfungen stand."
Ins Rollen gekommen war die Untersuchung, nach dem unsere Zeitung in der vergangenen Woche im Kultusministerium nachgefragt hatte, ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberstudiendirektor Burkhard Spachmann vorläge. In Coburg kursierte das Gerücht, Spachmann habe die Abiturnoten "geschönt" und sich dabei den Zorn aus Reihen des Kollegiums auf sich gezogen.
Wie der Pressesprecher des Kultusministeriums, Ludwig Unger gestern auf Nachfrage bestätigt, liege zwar keine formale Beschwerde vor, aber: "Es gibt eine Anfrage des örtlichen Personalrats auf Überprüfung des Sachverhalts".
Seit gestern steht das Ergebnis der Überprüfung der Abiturarbeiten durch den Ministerialbeauftragten fest. In dem Abschlussbericht heißt es unter anderem: "1.
Der Direktor hatte in einem ersten Schritt - wie es die Schulordnung vorsieht - die Bewertung aller Abiturarbeiten durchgesehen. Der Direktor - selbst Deutschlehrer - hat dabei Mängel bei der Korrektur und dem Bewertungsmaßstab festgestellt. Der Direktor hat in einem zweiten Schritt die Beurteilung aller 93 Schülerarbeiten in Deutsch um einen Punkt geändert. Dieses Verfahren ist schulrechtlich nicht vorgesehen. Vorgesehen ist, dass ein Schulleiter bei einer Notenänderung den Beschluss der Lehrerkonferenz einholt, wenn er sich mit einer Lehrkraft nicht verständigen kann.
2. Die Prüfung aller schriftlichen Arbeiten im Fach Deutsch ... bestätigt, dass der Direktor in seiner fachlichen Einschätzung von Korrektur und Bewertung durch den Erst- und Zweitkorrektur zutreffend geurteilt hat.
3. Die schulischen Vorgänge werden mit dem Ziel von Qualitätssicherung und Abstimmung verbessert." Die Bewertungspraxis und -kriterien innerhalb der Schule sollen insbesondere im Fach Deutsch unter Beteiligung von externen Beratern und Experten diskutiert werden.