Ein 36 Jahre alter Bamberger steht wegen Drogendelikten vor Gericht. Sein Freund hat den Körperschmuggel nicht überlebt.
Der Tod seines Freundes liegt wie ein Schatten auf dem Strafverfahren, in dem sich seit Gründonnerstag der 36-jährige Bamberger Stefan N. (Name von der Redaktion geändert) vor dem Landgericht verantworten muss: nicht etwa wegen eines Tötungsdeliktes, sondern wegen des unerlaubten Handeltreibens, der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, jeweils gemeinschaftlich und vorsätzlich begangen. Einer der Mittäter war sein verstorbener Freund.
Dieser, ein 37 Jahre alter Bamberger, hat den Schmuggel von Metamphetamin im Körper mit dem Leben bezahlt. Bei seiner Obduktion fanden Rechtsmediziner 30 sogenannte Kondomplomben: drei im Dickdarm, 27 im Magen. Von einem Päckchen waren nur noch Reste vorhanden. Der Inhalt war vom Darm aus ins Blut und ins Herz gelangt und hatte den Tod verursacht.
Rettung sei in so einem Fall kaum mehr möglich, sagte der Rechtsmediziner und Toxikologe Bernd Schwarze (Erlangen) am ersten Verhandlungstag vor der Zweiten Strafkammer: "Wenn so eine Plombe aufgeht, ist man tot!"
Auch der Angeklagte hat am 3. September 2016 mehrere Kondomplomben im Darm von Eger nach
Bamberg geschmuggelt. Er will es aus Freundschaft zu seinem später verstorbenen Freund getan haben, weil ein Dritter, der eigentlich diese Aufgabe erledigen sollte, nicht mehr dazu bereit war. In der Befragung durch Vorsitzenden Richter Manfred Schmidt sagte N. wörtlich: "Ich war schon immer gegen das Abschlucken, weil man nicht mehr viel machen kann, wenn was schief geht." Das sollte sich bewahrheiten.
N., ein gelernter Industriemechaniker aus einem intakten Elternhaus, gestand umfassend. Demnach waren er, sein Freund, dessen Bruder in Begleitung seiner 13-jährigen Tochter sowie ein Mann aus Gelsenkirchen mit dem Zug von Bamberg nach Eger gefahren. Auf dem dortigen Asiamarkt kaufte N.s Freund für etwa 1700 Euro wenigstens 73 Gramm Metamphetamin. Rund 600 Euro stammten vom Angeklagten. Er wollte seinen Anteil am Rauschgift angeblich selbst konsumieren. Die Ware aus Tschechien sei besser als das, was er viel teurer und mit viel mehr Stress in Bamberg bekommen könne, sagte er.
Die beiden Freunde mieteten in Eger ein Hotelzimmer an, um die Drogen in mitgebrachte Klipptütchen und anschließend in Kondome zu verpacken. Die "Plomben" schluckten sie oder führten sie ein. Das muss mehrere Stunden gedauert haben.
Zurück in Bamberg wurde es dem 37-Jährigen schlecht. Seine Freundin sagte als Zeugin aus, er habe nicht ins Klinikum gehen wollen. Deshalb hätten sie den Notruf erst abgesetzt, als ihr Freund nicht mehr ansprechbar war und Schaum vor dem Mund hatte. Doch der Mann war nicht mehr zu retten.
Erst wenige Wochen vor seinem Tod war er aus der Haft entlassen worden: Der 37-Jährige hatte eine Freiheitsstrafe wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz abgesessen.
Angeklagter psychisch abhängig
Der Angeklagte ist nach dem Gutachten des Sachverständigen Christoph Mattern (Bayreuth) psychisch abhängig von Metamphetamin. Einer Therapie gibt er gute Erfolgsaussichten. Die Abhängigkeit hat laut Mattern keinen Einfluss auf die Schuldfähigkeit des 36-Jährigen. Diese sei zur Tatzeit in keiner Weise eingeschränkt gewesen.
Das Verfahren gegen ihn geht in der Woche nach Ostern weiter.