Windpark Brunn liegt auf Eis

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Nicht mal ein Windrad wird nach derzeitiger Genehmigungslage bei Brunn entstehen. Symbolfoto: Michael Gründel/Archiv
Nicht mal ein Windrad wird nach derzeitiger Genehmigungslage bei Brunn entstehen. Symbolfoto: Michael Gründel/Archiv

Das Landratsamt Bamberg sieht das "Nein" der Gemeinde Heiligenstadt als rechtswidrig an, doch kann sie das Einvernehmen nicht ersetzen. Bereits am Freitag, 21. November, tritt die 10-H-Regelung in Kraft.

Jetzt liegt der Ball erneut bei der Marktgemeinde Heiligenstadt. Ihr nicht gegebenes Einvernehmen für das Bauvorhaben der vier Windräder in Brunn wurde vom Landratsamt Bamberg abgeschmettert: "Wir halten das Verweigern für nicht rechtmäßig", sagt Landrat Johann Kalb (CSU). Die aufgeführten Denkmalschutzgründe seien nicht stichhaltig, das habe die rechtliche Prüfung ergeben.

Nun hat die Gemeinde Heiligenstadt zwei Wochen Zeit, um zu reagieren. Sie kann das Einvernehmen erteilen oder weiterhin verweigern. Doch eigentlich, sagt auch Landrat Kalb, ist das aktuell ohnehin nur Makulatur: "Zum jetzigen Zeitpunkt kann man keine Genehmigung erteilen."

Am Freitag , 21. November, tritt die 10-H-Regelung in Kraft. Das Vorhaben der Regionalwerke GmbH Bamberg erfüllt die Kriterien dafür nicht. Die vier Windräder würden den geforderten Abstand von 2000 Metern zur Wohnbebauung nicht einhalten. Das Projekt liegt somit auf Eis.

"Ohne den Windpark Brunn sind die Ziele der Klimaallianz nicht erreichbar", warnt SPD-Kreisrat Heinz Jung. Das Ausbauziel bei der Windkraft liegt bei zehn Prozent. Im Moment erreicht die Region hier allerdings erst 4,46 Prozent. Bei den Regionalwerken, einer Gesellschaft von Stadt, Landkreis und 31 Gemeinden, müsse man nun überlegen, wie es weitergeht, sagt Landrat Kalb.

Die Gemeinde handelte nach dem Willen der Heiligenstadter Bevölkerung, die sich in einem Ratsbegehren gegen die Windräder ausgesprochen hatte.