Auf die zweite Säule der Rente vertrauen viele Arbeitnehmer. Und seit diesem Jahr muss der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung sogar etwas zuschießen. Doch Verbraucherschützer sind mehr als skeptisch.
Eigentlich war sie lange Zeit die Säule mit dem besten Ruf, um für das Alter vorzusorgen. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) - im Drei-Säulen-System der Rente an Nummer zwei gesetzt - genießt einen Vertrauensvorschuss. Kein Wunder. Es hat sich herumgesprochen, dass das Niveau der gesetzlichen Rente als erste Säule sinkt. Auf ausreichend hohe Renten können sich nicht einmal diejenigen verlassen, die 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Die dritte Säule - das rein private Vorsorgen mittels privater Lebens- oder Rentenversicherungen - ist für viele nicht finanzierbar, weil eben nicht gefördert. Die geförderte Vorsorge über den Arbeitgeber soll es also richten. Und sie klingt zunächst auch gut. 1. Wie funktioniert das Ganze? Seit 2002 verschafft der Staat dem Mitarbeiter einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Wenn der Chef die Beiträge zur Rente nicht alleine übernimmt - auch das ist möglich (arbeitgeberfinanzierte bAV) -, können Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts einsetzen. Für Beträge bis zu 268 Euro im Monat fallen keine Sozialabgaben an, für Beträge bis zu 536 Euro keine Steuern. Die Beträge orientieren sich prozentual an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. 2. Welche Anlageform kommt in Betracht? In welcher Form das Geld angelegt wird, bestimmt der Arbeitgeber. Gängig sind die Varianten Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Der Arbeitnehmer zahlt das Geld in einen vom Arbeitgeber abgeschlossenen Vorsorgevertrag ein. 3. Also die perfekte Anlage für die Rente? Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sparen sich hierbei Steuern und Sozialabgaben. Wer genau hinschaut und sich von der Werbung der Versicherer nicht blenden lässt, ist jedoch alles andere als euphorisch. Sascha Straub zum Beispiel. Der Referatsleiter für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern spricht von einem "intransparenten und unüberschaubaren Produkt". "Ein großes Problem ist, dass der Arbeitnehmer vor Rentenbeginn nicht sicher weiß, welche Rente er später zu erwarten hat", sagt Straub. Dafür müsste man schon von einem statischen Leben, also einem sich nicht ändernden Lebenslauf, ausgehen. Das Hauptproblem aber seien die geringen Renditeaussichten. 4. Wie kommt es zu dieser geringen Rendite? Als politischen Fehlgriff bezeichnet der Finanz- und Rechtsexperte der Verbraucherzentrale die Entscheidung der rot-grünen Regierung von 2004. Seither gilt: In der Auszahlphase der betrieblichen Altersvorsorge werden Gelder nicht nur voll besteuert, Rentner müssen seitdem auf alle Formen der betrieblichen Altersversorgung den vollen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, also den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. "Wir sind zumindest extrem skeptisch, dass es sich lohnt", sagt Straub.
Die Verbraucherzentrale hat dazu Berechnungen mit verschiedenen Jahreseinkommen angestellt. Herausgekommen sei demnach nach 30 Jahren oft eine Rendite von deutlich unter einem Prozent. 5. Wann lohnt es sich trotzdem? "Die bAV lohnt sich nur, wenn der Arbeitgeber etwas dazu gibt", sagt Straub. Und da schien es zuletzt, als ob etwas Bewegung in die Sache kommt. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz muss der Arbeitgeber seit diesem Jahr bei neuen Verträgen zur Entgeltumwandlung 15 Prozent zuschießen (bei Altverträgen ab 2022). Das tut dem Chef nicht weh. Denn er hat sich, wenn ein Mitarbeiter Teile seines Bruttolohns in einen bAV-Vertrag steckt, sowieso etwas gespart. Der Arbeitgeber kann für jeden umgewandelten Euro knapp 20 Cent an Sozialabgaben sparen, die er ansonsten für den Arbeitnehmer abführen müsste. 6. Klingt doch gut. Straub bezeichnet die neue Regelung (auch ein Freibetrag für Sozialabgaben in Höhe von monatlich 159 Euro ist Teil des Gesetzes) als "Tropfen auf den heißen Stein". "Auch wenn der Arbeitgeber 15 Prozent hinzuzahlt, wird dies nicht ausreichen, um die Nachteile von nachgelagerter Besteuerung, Inflation und Rentenverlust auszugleichen", meint er.
Wenn der Chef das, was er durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters spart, zuzahlen würde, müsste er eigentlich einen Zuschuss von knapp 20 Prozent gewähren. Aber auch hier bleibt Straub skeptisch: "Selbst bei 20 Prozent Arbeitgeberzuschuss kommt keine attraktive Rendite heraus. Es bräuchte schon einen Arbeitgeber-Zuschuss von bis zu 70 Prozent." 7. Wenn es wirklich so wenig bringt: Warum beschwert sich niemand? Das Ganze sei schwer durchschaubar, meint der Finanzexperte. Da es keine verlässliche Prognose gebe, müsse man darauf vertrauen, dass es am Ende kein Minusgeschäft werde. Der Dachverband der Verbraucherzentralen habe deshalb im Frühjahr dieses Jahres die "Extrarente" als Modell für ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt vorgeschlagen. Sie würde über die öffentliche Hand durch Ausschreibungen statt über gewinnorientierte Unternehmen organisiert. So sänken die Kosten für die Verwaltung massiv, Kosten für den Vertrieb entfielen ganz. Allein durch die geringeren Kosten falle die spätere Rente für Verbraucher deutlich höher aus als bei heute üblichen Angeboten.
Die "Extrarente" lege vor allem in Aktien an und erziele damit langfristig eine höhere Rendite als viele private Vorsorgeverträge. Und noch etwas würde sich verbessern. Was den Jobwechsel betrifft, sind die geltenden Regelungen nicht besonders praxistauglich. Zwar gibt es seit 2005 bei bAV-Verträgen einen Mitnahmeanspruch, aber auch nur, wenn alle zustimmen. Viele Arbeitgeber wollen allerdings nicht Verträge unterschiedlicher Anbieter verwalten und lehnen es daher ab, den alten bAV-Vertrag zu übernehmen.
Toll, alles wird einem madig gemacht! Sollen wohl alle in Aktien investieren oder was? Verdienen tun auch daran am Ende nur windige Berater! Geld unters Kopfkissen und ferdich....................