Die Verteidigung von Heinz W. wartet mit neuen Laborergebnissen auf: Der Angeklagte könne die Hauptzeugin gar nicht betäubt haben, da ihre Blutwerte etwas anderes sagen würden.
Es geht um Halbwertszeiten, um Nanogramm pro Milliliter, und die große Frage: Ist der dringende Tatverdacht gegen einen ehemaligen Chefarzt am Klinikum Bamberg noch haltbar? Dessen Verteidiger Klaus Bernsmann sagte gerade in der Verhandlung: "Wenn kein dringender Tatverdacht besteht, muss Herr W. heute noch nach draußen." Das klare Ziel ist die Aufhebung des Haftbefehls.
Die Verteidigung untermauert ihre Forderung mit Informationen, die sie über das Betäubungsmittel Midazolam herausgefunden haben will. Heinz W. hat laut Anklageschrift dieses Medikament zwölf Frauen verabreicht, um sich sexuell an ihnen zu vergehen. Nun führte Klaus Bernsmann vor Gericht aus: Die Menge, von der in der Anklageschrift die Rede sei, könne sein Mandant der Hauptzeugin gar nicht um die angegebenen Uhrzeit gespritzt haben. Dies sei nach Erkenntnissen aus einem weiteren Labor und Studien zur Halbwertszeit des Mittels nicht möglich.
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So langsam entwickelt sich die Sache zur Posse. Im Lexikon ist nachzulesen, dass das Medikament 204 Minuten wirkt bis zur Halbwertszeit. Braucht es dafür einen Pharmakologen?
Schottdorf? Warum wird das "weitere" Labor nicht genannt?
Was hilft es, wenn ein Name bekannt wäre? Nichts.
Ich vertraue dem Gericht, dass die sorgfältig die Fakten abwägen und ggf. weiter nachfragen und sich kundig machen wird. Dazu hat das Gericht auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung.
Und am Ende nach Kenntnis aller Fakten und Aussagen wird das Gericht zu einem Urteil kommen, wie das aussehen wird, kann keiner vorhersagen. Gott sei Dank ist die Justiz in Deutschland noch unabhängig vom Volk und von der Politik.
Wann haben Sie denn das geträumt? Und das fragt jemand, der Teil des Systems ist...