Die Bayerische Staatsregierung ist für eine Auflösung der VG Stegaurach. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf vor, über den der Landtag am 25. September beraten soll.
Seit fünf Jahren strebt Walsdorf nach Unabhängigkeit und Selbstverwaltung. Nun deutet alles darauf hin, dass es am 1. Januar 2013 so weit sein wird. Die Bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach - zu der Walsdorf seit 1978 gehört - zum Ende dieses Jahres vorsieht. Endgültig darüber entscheiden muss nun noch in diesem Herbst der Landtag in München. Die erste Lesung des Gesetzes ist für den 25. September vorgesehen, wie die Pressestelle des Landtags auf FT-Anfrage mitteilte.
Die Regierung spricht sich für den Antrag Walsdorfs vom Juni 2007 aus und setzt sich damit über die Bedenken des VG-Partners Stegaurach, des Landratsamtes Bamberg und der Regierung von Oberfranken hinweg. Alle drei hatten sich in der Vergangenheit gegen die Auflösung der VG ausgesprochen. Doch Walsdorfs Bürgermeister Heinrich Faatz (CSU) war - nach eigener Aussage - "die ganze Zeit optimistisch". "Beim Gespräch im Innenministerium habe ich schon festgestellt, dass die Argumente der Gegner ziemlich dünn sind." In dem Gespräch, das bereits am 17. Oktober vergangenen Jahres in München stattfand, hatte unter anderem die Gemeinde Stegaurach argumentiert, die "bürgerfreundliche, leistungsstarke und effizient arbeitende Verwaltung" solle angesichts der Zufriedenheit der Bürger nicht zerschlagen werden. Keine der beiden Gemeinden könne sich alleine eine Verwaltung mit dieser Qualität leisten.
Ein Problem, das der VG-Vorsitzende, Stegaurachs Bürgermeister Siegfried Stengel (CSU), nach wie vor sieht. Er will der Entscheidung des Landtags nicht vorgreifen, doch geht auch er inzwischen davon aus, dass die Abgeordneten dem Regierungsentwurf zustimmen werden. "Wenn es formal Gesetz ist, werden wir es 1:1 umsetzen", stellt er klar, "ob es sinnvoll ist, ist etwas anderes." Wenn etwa ein Drittel der Bevölkerung auf einen Schlag wegfalle, dann werde eine Verwaltung in dieser Größe auch nicht haltbar sein. Mit seinen Mitarbeitern will er deshalb auch erst dann eruieren, wer künftig in welcher Gemeindeverwaltung arbeiten will, wenn die Trennung formal Gesetzeskraft hat. Stengel gibt zu bedenken, dass selbst wenn der Landtag schon am 25. September eine entsprechende Entscheidung trifft, die Vorlaufzeit von drei Monaten für die Aufteilung und den Aufbau einer funktionierenden Verwaltung in Walsdorf äußerst knapp bemessen sei.
Mögliche Mehrkosten
Sein Amtskollege Faatz sieht diesbezüglich keine unlösbaren Probleme. Der VG-Anteil Walsdorfs betrage etwa ein Drittel. Damit stünden Walsdorf fünf Stellen zu - was Faatz als "vollkommen ausreichend" für seine Gemeinde erachtet. Zwang werde dabei aber keineswegs ausgeübt. Er betont vielmehr die Vorteile für die Bürger. "Die äußeren Ecken von Walsdorf sind zehn Kilometer vom Sitz der VG weg. Die Bürger müssten nicht mehr so weit fahren." Walsdorf sei schließlich auch ein Mittelpunkt im Aurachtal. Man könne künftig sogar einige Posten einsparen, etwa den Gemeinschaftsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Ganz ohne Mehrkosten wird eine Trennung vermutlich aber nicht machbar sein. Das sieht auch die Staatsregierung in ihrem Gesetzesentwurf so. Darin heißt es: "Die von der Gemeinde Stegaurach gegen die Auflösung angeführten Gründe müssen gegenüber der Wiedererlangung der Selbstständigkeit der Gemeinde Walsdorf und der damit verbundenen Stärkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts zurückstehen. Mehrkosten können als Preis für die hohe Gewichtung der kommunalen Eigenständigkeit hingenommen werden."
Wie genau der Weg in die nun in greifbare Nähe gerückte Selbstständigkeit verlaufen soll, will Faatz "im Gemeinderat ernsthaft diskutieren". Thematisiert wird das sicher auch schon bei der Bürgerversammlung am morgigen Donnerstag. Dabei wird Faatz jedoch auf die Euphoriebremse treten. Denn auch er weiß, dass die endgültige Entscheidung noch aussteht. Mit Blick in die Zukunft sagt er dennoch: "Ich habe da keine Bedenken. Es kann nur gut werden."
Der Antrag Walsdorfs ist der einzige von vier "Anträgen zur Änderung der kommunalen Gliederung des Staatsgebietes", dem die Regierung entsprechen will. Nicht erfüllt werden die Wünsche der Gemeinden Bayerbach (VG Ergoldsbach, Kreis Landshut) und Wolfertschwenden (VG Bad Grönenbach, Kreis Unterallgäu) sowie der Stadt Rain (VG Rain, Kreis Donau-Ries).
in Wolsdäff wohna laudä Gscheida; obbä deä Siggi Stengl in Stegauroch wädd edz glännara Brödla baggn müssn, wenns denn soweid kumma solld. Und unnä Bürchämasdä Faads konn donn nuch merä Biogasonloong baua - weil den Schdroom braung mä ja in Wolsdäff. Bassd scho, Wolsdäff foä Dschörmänie foäeffä
für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
freigemacht. Nächster Wackelkandidat der unter den Rettungsschirm muss ist WALSDORF...