Bambergs Grüne haben beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt wegen des Vorwurfs der Verschleppung von Anträgen eingereicht - und Recht bekommen. Sie sehen den Beschluss als "Meilenstein".
Sie hängen am Schwarzen Brett in den Fraktionsräumen am Grünen Markt. Die noch unbearbeiteten Anträge der Grünen an die Stadtverwaltung. Da geht es um Themen wie Alternativen zur bahnparallelen Innenstadttangente, die Realisierung von versprochenen, aber nicht gebauten Uferwegen auf der Erba-Insel und die Konzentration von Wahlplakaten auf kommunalen Großflächen. Teilweise reichen die Anträge bis in Jahr 2012 zurück.
Das ist nichts gegen die Lebensdauer jenes Ersuchens, das die Grünen am 13. Dezember 2010 an die Stadt gerichtet hatten. Es ging um die Beachtung von sozialen und ökologischen Kriterien bei städtischen Vergaben. Zugegeben, kein leichter Stoff, zudem eine Materie mit erheblichen finanziellen Konsequenzen. Doch als die Verwaltung auch nach drei Jahren keine Anstalten machte, die Fragen der Grünen zu beantworten, verklagten sie die Stadt beim Verwaltungsgericht Bayreuth.
Vorwurf: Die Verwaltung missachte eine der tragenden Säulen der Stadtratsarbeit, indem sie Anträge weit über die erlaubte Drei-Monats-Frist hinaus unbeantwortet lasse.
Ein halbes Jahr später wurde das Verfahren auf Wunsch der Grünen eingestellt, weil der Antrag doch noch Eingang auf die Tagesordnung gefunden hatte. Dennoch lässt das Verwaltungsgericht Bayreuth in seinem summarisch gefassten Beschluss keinen Zweifel aufkommen: Die Argumente der Stadtverwaltung und des sie vertretenden Oberbürgermeisters, dass die Vorbereitung der vorliegenden Materie sehr zeitintensiv und arbeitsaufwändig gewesen sei, rechtfertigten keine Verletzung der Rechte der Klägerin. Ein Antrag dürfe selbst dann nicht grenzenlos verzögert werden, wenn er noch nicht entscheidungsreif sei.
Anträge zeitnach in den Sitzungen behandeln Warum ist dieses Urteil wichtig? Und was bedeutet es für Bambergs Bürger? Die Grünen sehen es als "Meilenstein" für den demokratischen Prozess in der Stadt und darüber hinaus in ganz Bayern, dass ein Gericht festgestellt habe, dass Anträge zeitnah in den Sitzungen behandelt werden müssten. Davon profitiere auch der Bürger, denn es seien seine Interessen, die tangiert würden, wenn der Stadtrat in seiner Hoheit beschnitten werde, sagte Ursula Sowa .
Verstärkung erfahren die Grünen in ihrer Position von Dieter Weinsheimer. Der Freie Wähler wirft der Stadtverwaltung vor, es mit den Rechten der Opposition nicht allzu genau zu nehmen. Weinsheimer ist deshalb bereits bei der Regierung in Oberfranken vorstellig geworden.
Er hält der Verwaltung vor, die Grenzen der Nichtöffentlichkeit in den Gremien über den zulässigen Rahmen hinaus auszudehnen, um unliebsame Sachverhalte im Verborgenen zu halten - "allen Transparenzversprechen zum Trotz". Dies sei nicht rechtskonform: "Die Gemeindeordnung sieht ganz enge Grenzen für Nichtöffentlichkeit vor", sagt Weinsheimer.
OB Andreas Starke (SPD) wies die Vorwürfe als konstruiert zurück. "Wir haben uns nichts vorzuwerfen", sagt Starke. Die Stadt werde sich auch in Zukunft das Recht vorbehalten, komplexe Sachverhalte ausreichend zu prüfen, bevor sie sie zur Beratung gibt. "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit", sagte der OB, kündigte aber gleichzeitig an, anders als bisher "Zwischennachrichten" in den Stadtrat zu geben, um dem Wunsch nach schnellerer Bearbeitung entgegenzukommen.
Drei Jahre Wartezeit sei eine Ausnahme Den von der
GAL-Fraktion angeprangerten Fall einer dreijährigen Wartezeit bezeichnete der OB als "absolute Ausnahmesituation". Sie sei den weitreichenden Konsequenzen bei einer Änderung der Vergaberichtlinien geschuldet gewesen. Auch die Bamberger CSU widerspricht dem Eindruck, es könnte sich bei längeren Wartezeiten um eine absichtliche Verschleppung handeln. "Man muss sehen, dass es eine wahre Antragsflut gibt, die die Verwaltung abarbeiten muss." Nicht alles müsse aber wirklich beantragt werden. Vieles ließe sich auch auf dem kleinen Dienstweg regeln, ist der Rat, der Peter Neller, stellvertretender Chef der CSU-Fraktion, gibt.
Dass ein Antrag über drei Jahre ohne Antwort blieb, dafür hat freilich auch er kein Verständnis: "Man muss sich an die Spielregeln halten, sonst sagt einem das Gericht, wo es lang geht."
von "Opposition" habe ich real nicht gesprochen. Diese Begrifflichkeit liegt aber nahe, wenn eine formale "Koalition" ausgerufen worden ist - die es aber nach ihren Worten und laut BayGO in der Kommunalpolitik nicht gibt. Politisch werden wir deshalb darauf achten, dass nicht diese "Koalition" darüber entscheidet, welcher Antrag behandelt wird oder nicht. Tatsache ist, dass viele kommunalpolitische Fragen nicht rot, grün oder schwarz entschieden werden können. Oft laufen die Antworten über die Fraktionsgrenzen hinaus. Der Sinn einer festgeschriebenen Koalition besteht deshalb meist darin, bestimmte Interessen zu bedienen. Das Handeln der Bamberger "GroKo" hat das bereits bewiesen. Als langlangjähriges SPD-Mitglied ist ihnen das sicher auch nicht verborgen geblieben. Sie sollten sich bisweilen an ihre Wurzeln erinnern.
Im vorliegenden Artikel ging es um die Sache der GAL-Fraktion, was das Anliegen der FW-Fraktion angeht, so werden Sie darüber noch lesen können.
wie gestellte Anträge zu behandeln sind, regelt die Geschäftsordnung, die sich der Stadtrat gegeben hat. Darüber braucht nicht jedes Mal eine Diskussion entfacht werden.
Die Bamberger Regelung sieht vor, dass Anträge […] schriftlich zu stellen und kurz zu begründen […] sind. Sie müssen spätestens drei Wochen vor der Sitzung beim Oberbürgermeister eingereicht werden […] und als solche erkennbar sein und insbesondere eine konkrete Sachbehandlung durch die Verwaltung zum Gegenstand haben.
In der Regel beginnen solche Anträge: „Der Stadtrat möge beschließen, dass …“, z. B. dass die Buger Brücke gebaut wird und die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden.
Etwas anderes ist es, wenn der OB um ein bestimmtes Handeln ersucht wird, wozu er originär gar nicht zuständig ist, z. B. die Verstärkung der Polizei. Dann heiß es, dass der OB ersucht wird; bei der Staatsregierung zu erwirken, dass …
Diese Unterscheidungen werden oftmals nicht gemacht und führen zum Clinch zwischen dem Stadtrat und dem OB.
Die gestellten Anträge sollen „innerhalb von drei Monaten im Stadtrat […] behandelt werden.“ Wenn eine Behandlung nicht innerhalb von drei Monaten möglich ist, so hat das jeweils zur Vorbereitung zuständige Referat rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine mit einer ausreichenden Begründung versehene Zwischennachricht an die Antrag stellenden Personen […] zu veranlassen.
Vielleicht wäre die Formulierung sinnvoller, dass „gestellte Anträge [in jedem Falle] auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen und zu behandeln sind“ und dann das weitere Prozedere festgelegt wird. Das zu überdenken, überlasse ich gerne Dir.
Ich betrachte diesen Streit fernab jeglichen Parteiinteresses mit der Gelassenheit eines älteren Herrn und guten Kenners des bayerischen Kommunalrechts. Einen Rechtsstreit über eine an sich ganz alltägliche Frage zu führen (wobei ich keinen „Hauptschuldigen“ suche), finde ich, gelinde gesagt, höchst seltsam.
Die einzelnen Stadträte und auch die Fraktionen schießen oft übers Ziel hinaus und stellen auch Anträge, die nicht in die Kompetenz des Stadtrats (sondern in die des Landes oder des Bundes) fallen und/oder allenfalls als Vorschläge zu bewerten sind, die der Oberbürgermeister wohlwollend prüfen solle. Exakte und mit Deckungsvorschlägen versehene Anträge sind eher die Ausnahme.
Der Oberbürgermeister lässt die Anträge lang und breit auf ihre Zulässigkeit überprüfen und treibt die Stadträte damit zur Weißglut.
Derweil wäre es einfacher, wenn er die gestellten Anträge zur Abstimmung stellen und sie dann, wenn er sie für rechtswidrig hält, gemäß Artikel 59 GO (Gemeindeordnung) beanstanden, ihren Vollzug aussetzen und, soweit erforderlich, die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeiführen würde.
Über die Qualität der in Rede stehenden Anträge will und kann ich mich nicht verbreiten, da sie nicht substanziiert sind. Einen Antrag haben die Grünen zurückgezogen; vielleicht haben sich andere durch Zeitablauf erledigt. Was Weinsheimer will, bleibt dessen Geheimnis. „Rechte der Opposition“ gibt es im Stadtrat nicht, weil es dort keine Opposition (und auch keine Regierung) gibt.
Ob das Verwaltungsgericht ein Wort darüber verloren hat, dass gestellte Anträge mit Ablauf der Amtsperiode sich sozusagen von selbst erledigen und ins Nirwana verschwinden können oder erneut gestellt werden müssen, wie dies in den Landtagen und im Bundstag der Fall ist, steht im Artikel leider nicht drin. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts hätte damit aber an Brisanz verloren.
Da äußert sich jemand, der, abgesehen von eigenen parteipolitischen Interessen, es für ganz normal hält, wenn die Verantwortlichen, aber Unwilligen, unliebsame Anliegen bürokratisch verrotten lassen.
Das mit "Opposition" und "Regierung" im kommunalen Bereich, die es angeblich nicht gibt, liest sich in der Gemeindeordnung vielleicht schön - nur ist die Realität nun einmal eine andere. Und niemand anders als die, welche die Mehrheit haben, könnten die Realität der Gemeindeordnung anpassen.
dass mein Beitrag voll am Thema vorbeigehe, dann meinen Sie es halt. Und dass eigene parteipolitische Interessen eine Rolle spielen sollten, können Sie meinethalben auch glauben, obwohl ich solche weit und breit nicht erkenne. Ihre Ansicht, dass ich es für ganz normal hielte, wenn unwillige Verantwortliche unliebsame Anliegen bürokratisch verrotten ließen, kann ich jedoch nicht teilen. Einen solchen Standpunkt vertrete ich nicht und habe einen solchen auch nicht in meinem Kommentar zum Ausdruck gebracht.
Ich wiederhole aber, dass oftmals „Anträge“ gestellt werden, die (formell wie inhaltlich) keine solchen sind oder nicht in die Kompetenz des Stadtrats fallen und folglich nichts in diesem Gremium zu suchen haben. Das macht dann die Positionen des Stadtrats und des Oberbürgermeisters so kompliziert und schwierig.
Zum Thema „Opposition“ nur einen Hinweis: Maßgeblich ist das Gesetz bzw. die Geschäftsordnung und nicht das, was einzelne Stadträte aus diesen Rechtsvorschriften machen wollen. Und dass niemand anders, als die, die die Mehrheit haben, dies ändern können, ist ein Wesenszug der Demokratie und so klar wie zweimal zwei vier ist.