Glaubt man dem Sprecher von etwa 40 Anwohnern, dann lag zwischen der Information von zwei unmittelbaren Nachbarn und dem Verwaltungsweg erteilten Baubescheid gerade Mal eine Woche. Zu wenig Zeit, um angemessen reagieren zu können. Von einer Bürgerbeteiligung, wie sie Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) immer wieder propagiere, könne keine Rede sein. Mergner, der auch Bausachverständiger ist, wirft der Stadt vor, schlampig gearbeitet zu haben - und mehr noch: "Mit der schnellen Genehmigung hat man sich eines Problems im Haingebiet entledigt."
Tatsächlich handelte es sich bei der Platzierung des arabischen Kulturvereins in der Baunacher Straße um einen Vorschlag, der aus der Verwaltung selbst gekommen war. Bambergs OB Starke (SPD) hatte immer wieder erklärt, sich für eine geeignete Unterbringung einzusetzen. Auf Anfrage sagt er, dass es Aufgabe der Kommune sei, die Ausübung der Religionsfreiheit zu ermöglichen. Den Vorwurf, dass es sich um ein Schnellverfahren gehandelt habe, weist er zurück: "Der Antragsteller hatte einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung."
Grund für diese Einschätzung sind die Festsetzungen eines Mischgebiets. Sie erlauben laut Baureferent Thomas Beese die Nutzung von Flächen als Kirchen. Beese und Starke wollen in einer Bürgerinformation am 11. November die Gründe darlegen, die zu der Genehmigung der Moschee in der Baunacher Straße geführt haben. Bereits heute sichert der OB zu, die Rahmenbedingungen zu überwachen, damit es nicht zu Fehlentwicklungen und einer Verminderung der Wohnqualität kommt. Dazu gehört unter anderem der Einsatz von Parküberwachern.
Asis Chaib, der zweite Vorsitzende des deutsch-arabischen Kulturvereins, bedauert es, dass nur zwei Nachbarn die Gelegenheit genutzt hätten, sich am 3. Oktober, am Tag der Offenen Moschee, selbst ein Bild zu machen. Seine Gemeinde werde für die Fragen der Nachbarn aber weiter ein offenes Ohr haben. "Es geht doch nur um wenige Tage im Jahr. Unsere Mitglieder kommen zu 90 Prozent mit dem Fahrrad oder zu Fuß", wirbt er um Verständnis.
Die Kritik der Anwohner verhallt dennoch nicht ungehört. Bedenken wegen der Konzentration von vier muslimischen Einrichtungen auf wenigen Metern treiben auch Stadträte um. Pankraz Deuber (CSU) spricht von einer Benachteiligung des Nordens. Wolfgang Wußmann (BA) kann nicht verstehen, wie so unsensibel entschieden werden konnte. Dem Stadtteil sei "eine reingewürgt" worden. Auch Alt-OB Herbert Lauer (BA) wirft dem Rathaus mangelndes Fingerspitzengefühl vor. Mit Blick auf die Finessen des Baurechts sagte er: "Hätte man wirklich gewollt, hätte man die Moschee verhindern können."
Kommentar des Autors:
Solche und solche Stadtviertel
Heute beantragt, morgen genehmigt, übermorgen treffen wir uns bei Gericht? Da arbeiten die Mühlen der Bauverwaltung einmal mit Höchstgeschwindigkeit - und schon wieder gibt es Krach. Doch leider ist der Konflikt in der Baunacher Straße nichts, worüber man spaßen könnte.
Es geht im Kern darum, nach welchen Maßstäben stark wachsende muslimische Gemeinden auf dem Stadtgebiet Berücksichtigung finden können. Soll ein Stadtteil sämtliche vier Moscheen aufnehmen, während andere sich mit Erfolg dagegen wehren? Und es stellt sich die Frage, ob die Baunutzungsverordnung eine bessere Verteilung solcher Gebetsstätten hergibt.
Hier prallen die Meinungen zwischen Stadtverwaltung, den durchaus sachkundigen Anwohnern und einigen Stadträten aufeinander. Richtig ist zweifellos, dass man den Wunsch des arabischen Kulturvereins nach geeigneten Räumen ernst nehmen muss. Die Freiheit der Religionsausübung darf auch in einer Stadt mit knappem Immobilienmarkt nicht zu einer Farce verkommen. Andererseits genießen auch kirchliche Einrichtungen keinen Sonderstatus. Die Anwohner haben Anspruch darauf, dass die Auflagen für besucherträchtige Gebetshäuser nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Vom Stellplatznachweis bis zur Nachbarbeteiligung muss alles sauber abgearbeitet werden. Ist das hier wirklich passiert? Es spricht manches dafür, dass nach der Ottostraße auch der Fall Baunacher Straße vor dem Verwaltungsgericht landet.