Das Arbeitsgericht gibt zwei Fahrern Recht, die gegen ihren Ex-Chef geklagt haben. Er wollte Tausende von Überstunden nicht anerkennen.
Über 50.000 Euro für Tausende von Überstunden muss ein mittelständisches Busunternehmen aus der Fränkischen Schweiz an zwei seiner ehemaligen Fahrer zahlen. Das entschied jetzt das Bamberger Arbeitsgericht in erster Instanz. Dort sind noch sechs ähnliche Fälle anhängig, Kläger sind jeweils frühere Busfahrer des Familienbetriebs.
In den Verfahren streiten sie sich mit dem Ex-Arbeitgeber um die Frage, wo für Busfahrer die Arbeitszeit endet und die Pause beginnt. Sind zum Beispiel die Stunden, die jemand auf einer Spanien-Tour auf dem Beifahrersitz verbringt, während der Kollege am Steuer sitzt, Freizeit oder Dienst? Für die Kammer unter Vorsitz von Arbeitsgerichtsdirektor Ulrich Schmottermeyer ist das klar: Eine Pause sieht anders aus. Der Chef müsse seine Leute auch für diese Zeit bezahlen.
Es ist aus Richter-Sicht auch keineswegs das Privatvergnügen der Fahrer, wenn sie erst längere Anfahrten zur Übernahme eines Busses absolvieren müssen. Manchmal seien sie - mit Pkw oder Kleinbussen der Firma - bis ins italienische Savona gefahren, um dort einen Bus zu übernehmen und zurückzubringen, den ein Kollege vorher nach Ligurien gesteuert hatte, trug einer der Kläger vor. Bezahlt worden sei er aber nur für die Stunden am Bus-Steuer.
Über 20 Stunden im Einsatz Weil die Kläger neben den reinen Lenkzeiten auch die Stunden als Beifahrer sowie den Zeitaufwand für das Verladen und die An- bzw. Rückreise zum bzw. vom Einsatzort geltend machen, waren sie auf Schichten von teils deutlich über 20 Stunden gekommen. Die wollten sie nun mithilfe des Gerichts geltend machen.
Der Rechtsanwalt des Arbeitgebers schien davon wenig beeindruckt.
Er tat die Aufzeichnungen der ehemaligen Fahrer als schlichtweg "unglaubwürdig" ab. Seine Begründung: Niemand könne so lang ohne Pause arbeiten.
Der Arbeitsgerichtsdirektor spielte den Ball zurück: Es sei "in der Tat nicht zu glauben", dass die Fahrer so lange im Dienst waren - noch dazu, wie er kritisch anmerkte, mit Fahrgästen an Bord.
Doch um die Sicherheit von Fahrgästen ging es in der Verhandlung genau so wenig wie um die Frage, ob die Lenkzeiten eingehalten wurden. Die Richter befassten sich ausschließlich mit der Frage, ob die Ansprüche der Kläger auf Vergütung von Überstunden berechtigt sind. Und kamen zu dem Schluss, dass der Arbeitgeber ihnen noch viel Geld schuldet.
Das Unternehmen hat nichts vorgetragen, das die Angaben der Kläger widerlegt hätte. Darauf wies Ulrich Schmottermeyer in seiner mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich hin.
So ein Gegenbeweis hätte beispielsweise eine Dokumentation der strittigen Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber selbst sein können.
Es gilt der Beibringungsgrundsatz Dazu muss man wissen: Anders als die Strafgerichte, die einen Sachverhalt möglichst erschöpfend aufklären müssen, gilt in der Arbeitsgerichtsbarkeit der so genannte Beibringungsgrundsatz. Entscheidungen werden auf der Grundlage der von den streitenden Parteien vorgebrachten Tatsachen getroffen.
viele busfahrer fahren ihrem kollegen mit einem pkw hinterher, um dann sofort im anschluss ohne pause die fahrzeuge zu tauschen, damit der bus schnellst möglich wieder neue reisende holen kann.
die fahrer sind dann regelmäßig 20 bis 30 stunden am steuer...
das ist eine gefährdung für den strassenverkehr und natürlich für die insassen im höchsten maße!
...aber daran sind nicht die fahrer schuld!!! diese agieren auf anweisung!!!
"entweder du fährst, oder du verlierst deinen job"
bei lkw- fahrern ist es nicht anders. diese überschreiten ihre fahrzeiten auch auf anweisung des chefs, aber die strafe bekommt meistens nur der fahrer.
das lenkzeitengesetz müsste vollkommen geändert werden, und den chefs der großteil der strafe auferlegt werden!
Das Problem sind hierbei weniger die deutschen Spediteure. Ein bekanntes Beispiel fürs Gegenteil ist die Firma W... B... , die nach ihrer Verlagerung nach Bulgarien heutzutage immer noch mit der bekannten deutschen Aufschrift durch die Gegend fährt, aber fast alle Fahrzeuge in BG zugelassen sind, und die Führung der Firma in der Schweiz sitzt. An die kommt man halt nicht heran. Daß zwei bulgarische Kollegen in einem Fernlaster immer noch weniger verdienen als ein deutscher 'Kutscher' kann man ihnen nicht ankreiden, die wollen auch nur ihre Familien durchbringen. Leider.
manche Unternehmer einbilden, ist schon sagenhaft. Das die beiden Herrn überhaupt zum Arbeitsgericht mussten, ist schon eine Frechheit. Wir haben bei einem früheren Arbeitgeber öfters neue LKW vom Mercedes LKW Werk in Wörth abgeholt (Wörth ist auf der westlichen Rheinseite bei Karlsruhe). Wenn grad kein Firmenauto da war, sind wir mit Privatwagen am Tag vorher hingefahren, haben in der Nähe übernachtet, dann den LKW übernommen, und zurück. Km Geld für den Privatwagen, Übernachtung und Spesen wurden selbstverständlich bezahlt, außerdem war der 'Anreisetag' genauso selbstverständlich Arbeitszeit. Wenn man am Sonntag da hingefahren ist, gab's auch den Zuschlag für Sonntagsarbeit. Da gab's sogar einen 'Zettel', der irgendwo abgeheftet wurde, daß man am Tag X im Auftrag der Spedition Y seinen privaten PKW für einen 'Dienstgang' benutzt, ich glaube, das hatte was mit Versicherung zu tun. Aber es gibt halt solche Unternehmer und andere...