Trübe Aussichten für den Windpark Brunn

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Ob jemals Bürgerwindräder bei Brunn entstehen werden, ist nach dem Nein der Gemeinde Heiligenstadt mehr als fraglich. Auch, weil ab Freitag, 21. November, die 10-H-Regelung in Kraft tritt. Foto: dpa/Archiv
Ob jemals Bürgerwindräder bei Brunn entstehen werden, ist nach dem Nein der Gemeinde Heiligenstadt mehr als fraglich. Auch, weil ab Freitag, 21. November, die 10-H-Regelung in Kraft tritt.  Foto: dpa/Archiv

Die Marktgemeinde Heiligenstadt hat sich gegen den Windpark Brunn ausgesprochen. Das wirft die Regionalwerke Bamberg zurück - doch hat das Landratsamt das letzte Wort.

Letztlich geht es darum, was mehr zählt: Landkreisbewohner oder Gemeindebewohner. Gestritten wird, ob zumindest die abgespeckte Variante des Windparks Brunn bei Heiligenstadt kommt oder nicht. Der Windpark ist für die Regionalwerke von Stadt und Landkreis ein enorm wichtiges Projekt. Das wurde auch in der vierten Sitzung des regionalen Klimarates von Stadt und Landkreis am Dienstag offensichtlich.

Regionalwerke-Geschäftsführer Hubert Treml-Franz hat in der Diskussion zu seinem Tätigkeitsbericht den Mitgliedern des Umweltausschusses und Umweltsenats mitgeteilt, dass die Marktgemeinde Heiligenstadt ihr Einvernehmen für das Vorhaben kurz vor Ablauf der Frist nicht erteilt hat. Die Gemeinde hält sich damit an die Vorgabe aus dem Bürgerbegehren. In dem hatten sich knapp 56 Prozent der Stimmberechtigten gegen den Windpark Brunn ausgesprochen. Knapp über 50 Prozent hatten abgestimmt.

Landratsamt prüft

Konkret geht es um den Antrag der Regionalwerke auf Vorbescheid zum Bau von vier Windkraftanlagen auf dem 40 Hektar großen Vorranggebiet bei Brunn. Der negative Entscheid bedeutet nicht nur, dass dadurch das Projekt auf wackligen Beinen steht. Auch das große Ziel der Klimaallianz von Stadt und Landkreis Bamberg, das Energieautarkie im Jahr 2035 verspricht, gerät ins Wanken.

Die zentrale Frage zum Windpark bei Heiligenstadt, die Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD), der derzeit Aufsichtsratschef der Regionalwerke ist, in der Klimarat-Sitzung stellte, lautet deshalb: Sind die Handelnden den Bürgern verpflichtet? Auf der einen Seite stünden 210.000 Bürger in dem Klima-Bündnis, ihnen gegenüber die Heiligenstadter.

Insgesamt umfasst das Gebiet 180 Hektar. Ein Abwägungsprozess: Denn weiterhin müsse man unterscheiden zwischen den 140 Hektar, die sich in einem Landschaftsschutzgebiet befinden, und den 40 Hektar, um die es jetzt gehe, sagte der OB. Den Windpark wolle man jedenfalls nicht aus den Augen verlieren. Laut Landrat Johann Kalb (CSU) wird die Landkreisbehörde nun prüfen, ob das Einvernehmen der Gemeinde rechtmäßig oder nicht rechtmäßig verweigert wurde.

Klarer Auftrag vom Bürger

"Der Bürger hat uns einen klaren Auftrag gegeben", sagt Heiligenstadts Bürgermeister Helmut Krämer (Einigkeit) zur Ablehnung des Vorbescheids durch die Gemeinde. Nach rechtlicher Beratung sei diese aus zwei Gründen möglich: Zum einen sei die Erschließung der Zufahrtswege zu den geplanten Windkraftanlagen zu Wartungszwecken nicht gesichert, zum anderen sei die Beeinträchtigung für das benachbarte Schloss Greifenstein durch die Windräder aus Denkmalschutzgründen bedenklich.

Fragezeichen gab es, warum die Gemeinde erst kurz vor Fristablauf ihre Stellungnahme abgegeben hat. "Die rechtliche Prüfung war so umfassend, dass man die Zeit gebraucht hat", sagt Bürgermeister Helmut Krämer auf Nachfrage. Die Sachlage sei schließlich nicht einfach.

Das Landratsamt muss nun diese Sachlage überprüfen. Viel Zeit hat es dazu nun allerdings nicht mehr. Wollen die Regionalwerke nach altem Recht - das heißt ohne 10-H-Regel - Windräder bauen, muss eine Prüfung noch in dieser Woche über die Bühne gehen.

Ansonsten gilt die dann in Kraft tretende 10-H-Abstandsregelung. Die besagt, dass 200 Meter hohe Windräder zwei Kilometer Abstand zur Bebauung haben müssen. Die vier geplanten Windräder auf dem Vorranggebiet bei Brunn halten diesen Abstand nicht ein. So bald die 10-H-Regel gilt, wäre hier erst einmal Stillstand.

Rückschlag wegen 10-H-Regel

Das wirft die Regionalwerke Bamberg zurück: "Unser Ziel wäre eine Einspeisung zur zweiten Jahreshälfte 2016 gewesen", sagt Geschäftsführer Hubert Treml-Franz. Das ist nun erst einmal passé. Respektiert das Landratsamt, dass die Gemeinde - im Übrigen ein Gesellschafter der Regionalwerke - das Einverständnis verweigert hat, bleiben zwei Möglichkeiten, dass die Windräder bei Brunn dennoch gebaut werden können: Die 10-H-Regel wird gekippt. Hier forderte Bernd Fricke von den Kreis-Grünen im Klimarat, dass sich die Regionalwerke der Klagegemeinschaft gegen diese Regelung anschließen sollte. Das muss laut OB Andreas Starke allerdings der Aufsichtsrat entscheiden. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Regionalwerke ein Jahr warten, so lange ist das Bürgerbegehren bindend. Danach könnte ein neuer Anlauf für das Vorhaben genommen werden.