Zwei Schläger müssen sich vor dem Landgericht Bamberg wegen Körperverletzung, Entführung und Raub verantworten.
Zwei arbeitslose Bamberger stehen derzeit vor der Jugendkammer des Landgerichtes Bamberg, weil sie Mitte August 2018 einen Bekannten geschlagen und einen anderen zuerst entführt und dann gemeinsam geschlagen, gegen den Kopf getreten und ausgeraubt haben sollen. Zum Auftakt waren die beiden Heranwachsenden Sandro H. (20) und Harald G. (21) am Zuge (Namen von der Redaktion geändert). Einer räumte einen Großteil der Vorwürfe ein. Der andere zog es vor, wenig bis gar nichts zu sagen.
Es ist zwar Sommer, in den frühen Morgenstunden aber doch noch kühl. In der Geisfelder Straße irrt ein junger Mann umher. Nur mit einer Unterhose bekleidet. Es handelt sich dabei aber nicht um einen Exhibitionisten. Die Prellungen, Schürfwunden und Blutergüsse am ganzen Körper verraten vielmehr, dass da das Opfer einer Gewalttat auf dem Heimweg ist. Was Staatsanwalt Martin Barnickel zur Entstehung dieser surrealen Szene vorträgt, liest sich wie das Drehbuch eines schlechten Films.
Über eine Stunde zuvor hatte Lukas E. mit einem Kumpel Sammy A. ein nahegelegenes Tanzcafé verlassen. Sammy A. hatte sich wenige Schritte weiter auf einem Supermarktplatz einen Faustschlag eben jenes Sandro H. eingefangen. Wegen einiger monatelang zurückliegender Beleidigungen wie "Asoziale" und "Hurensöhne". Dem Getroffenen war danach die Flucht Richtung Bahnhof gelungen. Sodann wandten sich die beiden Angeklagten Lukas E. zu. "Jetzt musst Du eben dafür herhalten!" Schnell kamen die ersten Forderungen: "Geld und Handy her!" Eingeschüchtert durch die schlagenden Argumente kurz zuvor übergab Lukas E. den Geldbeutel, in dem sich aber nur drei Euro befanden.
Also zog das Trio im Gänsemarsch über kleine und verschlungene Pfade zu einem Baumarkt in der Geisfelder Straße. Knapp eine halbe Stunde dauerte der Marsch in das um diese Uhrzeit menschenleere Gewerbegebiet. Das Smartphone sollte er auf Werkseinstellungen setzen, damit es nicht geortet werden und verkauft werden konnte. Doch Lukas E.s Aufregung war zu groß. Er konnte sich nicht an sein Passwort erinnern. Sodann misshandelten sie ihr Opfer mit Faustschlägen und Kopfstößen, schließlich als dieses am Boden lag, auch mit mehreren Tritten gegen den Kopf.
"Sie haben es bei solchen Tritten gegen den Kopf nicht in der Hand, was dabei herauskommt. Das ist potenziell lebensbedrohlich", sagte der Rechtsmediziner Prof. Peter Betz von der Universität Erlangen-Nürnberg vor Gericht. Dabei würden abgerissene Blutgefäße, Bewusstlosigkeit, Schädelbrüche oder Hirnblutungen drohen - mit schlimmen Folgen.
Suche nach Ecstasy-Pillen
Als die beiden Angeklagten von ihm abließen, zwangen sie Lukas E., sich seiner Kleidung zu entledigen. Angeblich um darin nach 300 Ecstasy-Pillen zu suchen, die er dabei haben sollte. Angesichts der Vorstrafen ihres Opfers, die ihn, als wenn auch kleinen, Drogenhändler auswiesen, vielleicht keine ganz unbegründete Hoffnung. Dann nahmen sie alles "als Pfand" mit. Den Personalausweis behielt das Duo, "damit er merkt, dass ich es ernst meine." Nicht jedoch, ohne sich "aus Frust" noch mit einigen letzten Schlägen zu verabschieden. "Noch einmal durchlassen", nannte das Sandro H. Dabei hatte der 20-jährige Bamberger nur wenige Wochen zuvor erfahren, dass gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelt wurde. "Wieso soll mich das beeindruckt haben," bemerkte Sandro H. Die Verletzungen des Opfers erklärte er sich so: "Er ist sehr oft hingefallen."
Glaubt man Sandro H. - seinen Mitangeklagten hat die Erinnerung an zentrale Punkte des Geschehens verlassen, - dann ging es nur um Drogen. Gerüchteweise habe er gehört, das spätere Opfer Lukas E., zufälligerweise Sohn eines Polizeibeamten, handle mit Ecstasy. Die erhofften Tabletten habe er für rund 3000 Euro "verscherbeln" wollen, um die eigene Sucht zu finanzieren. Er selbst habe vor allem große Mengen Alkohols, dazu Marihuana, Speed, Crystal Meth und Kokain genommen, seltener auch Ecstasy. Bald war die Rede von mehr als zehn Bier, einer halben Flasche Schnaps, sowie Whisky, Wodka und Rotwein, mit dem er ins Wochenende gestartet sei. "Hätte man eine Leiche mit solch einem Cocktail im Blut gefunden, wüsste man, woran derjenige gestorben sei", so der Rechtsmediziner. Nur gebe es für die Angaben des Angeklagten keinerlei objektive Beweise.