Ein 14-Jähriger war im Sommer 2018 nach dem Johannisfeuer in Strullendorf (Landkreis Bamberg) bei einem Unfall getötet worden. Der Unfallfahrer war mit seinem Auto viel zu schnell unterwegs - und hatte getrunken. Der 19-Jährige muss nun ins Gefängnis.
Hannes R. (Name geändert) hatte vier Weizenbier getrunken, als er sich in jener Johannisnacht nach 23 Uhr noch einmal hinters Steuer setzte. Er wollte in einem Fast-Food-Restaurant in Hirschaid Essen für sich und seine Freunde holen. "Ich habe gedacht: Das sind nur fünf Minuten, das wird schon noch gehen", sagt R. vor Gericht.
Unfallfahrer bei Strullendorf fuhr viel zu schnell und konnte nicht mehr bremsen
Auf dem Rückweg fuhr er viel zu schnell (mindestens 62 km/h, wo 30 erlaubt waren) und konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, als ihm in Strullendorf eine Gruppe Jugendlicher entgegenkam. Fünf konnten noch ausweichen, einer wurde erfasst und erlitt tödliche Kopfverletzungen.
Laut Gutachter hätte der Angeklagte leicht bremsen können, wenn er die erlaubten 30 km/h eingehalten hätte. Und selbst bei Tempo 49 hätte der 14-Jährige noch rechtzeitig ausweichen können.
Emotionen des Vaters lassen keinen im Gerichtssaal unberührt
Wohl keinen im Saal lässt es unberührt, als der Vater des Getöteten ein Bild hochhält und das Wort ergreift: "Das ist unser Sohn, wir haben uns auf ein Leben mit ihm gefreut." Der Vater berichtet von den Zukunftsplänen seines Sohnes, dessen Vorfreude auf eine Ausbildung, dem Engagement als Schulsanitäter und beim THW. Vorher sei man eine glückliche Familie gewesen, nun schweige man sich an.
Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Jugendstrafe für Fahranfänger
"Das ist das Schlimmste, was man einer Familie antun kann", sagt der Staatsanwalt Patrick Keller und fordert drei Jahre Jugendstrafe für den mittlerweile 19-Jährigen. Der hatte zur Tatzeit gerade drei Monate lang den Auto-Führerschein. Das Jugendschöffengericht verurteilt R. schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten - nach Erwachsenenstrafrecht. "Sie wissen, dass beim Johannisfeuer noch Leute sind und fahren dorthin zurück. Da mussten Sie doch damit rechnen, dass Ihnen jemand entgegenkommt", sagt Richter Martin Waschner in seiner Urteilsbegründung.
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