TEDi-Wirrwarr in Bayern: Warum manche Filialen öffnen dürfen und andere schließen müssen
Autor: Ralf Welz
Bamberg, Freitag, 05. März 2021
Nachdem TEDi seine Filialen in Bayern wieder geöffnet hatte, mussten Märkte teils erneut schließen. Dagegen hat das Unternehmen nun rechtliche Schritte eingeleitet.
- TEDi-Märkte in Bayern müssen nach Öffnung zum Teil wieder schließen
- Ordnungsämter kontrollieren zahlreiche Filialen in Franken
- Geschäfte in Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen-Höchstadt, Forchheim, Kulmbach, Lichtenfels und Schweinfurt überprüft
- Schließungen in den Landkreisen Kulmbach, Lichtenfels und Schweinfurt - Verstöße im Kreis Erlangen-Höchstadt
- Filialen in den Regionen Bayreuth, Coburg und Forchheim bleiben geöffnet - Kontrollen in Bamberg noch zugange
- TEDi leitet rechtliche Schritte gegen Behördenmaßnahmen ein
TEDi beschreitet nach Zwangsschließungen von Filialen den Rechtsweg: Nach dem monatelangen harten Lockdown dürfen sich die Bürger im Freistaat nach und nach auf mehr Freiheiten und Ladenöffnungen freuen. Bereits seit Montag (1. März 2021) haben in Bayern Händler und Dienstleister wie Baumärkte, Gärtnereien und Friseure ihre Pforten wieder geöffnet. Im Zuge der Öffnungen machte auch die Einzelhandelskette TEDi ihre Märkte wieder auf. Wie das Unternehmen gegenüber inFranken mitteilte, haben sämtliche Filialen des Nonfood-Händlers in Bayern und Sachsen-Anhalt seit dem 1. März wieder geöffnet.
TEDi öffnet Filialen in Bayern - Ordnungsämter überprüfen Märkte
Auf Behördenseite stößt die flächendeckende Geschäftsöffnung anscheinend vielerorts auf Skepsis. Nach Recherchen von inFranken.de kontrollierten die zuständigen Ordnungsämter in mehreren fränkischen Städten TEDi-Märkte auf die Einhaltung der geltenden Corona-Verordnung.
So teilte die Stadt Bamberg etwa mit, dass es in den TEDi-Filialen im Stadtgebiet aktuell Kontrollen vor Ort gebe. Im Landkreis Kulmbach kam es sogar zur zeitweiligen Schließung von TEDi-Märkten. Auch im Raum Lichtenfels mussten die Läden kurz nach ihrer Öffnung wieder zumachen. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt wurde gegen mehrere TEDi-Standorte Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die Wiedereröffnung der TEDi-Filialen in Bayern begründet das Unternehmen wie folgt: "Durch unser vielfältiges und breit gefächertes Sortiment können wir einen überwiegenden Sortimentsanteil der vom Gesetzgeber erlaubten Produkte (zum Beispiel Tierbedarf, Drogerie, Lebensmittel und Baumarkt) aufweisen." Damit sei die Eröffnung der Filialen im Sinne der Infektionsschutzverordnung erlaubt, argumentiert TEDi.
Kontrollen im Raum Bamberg - Kulmbacher Läden zeitweilig geschlossen
Die Behörden betrachten diesen Umstand offenbar vielerorts kritisch. "Nachdem TEDi seine Standorte am 1. März wieder geöffnet hat, überprüfen die jeweiligen Ordnungsämter in vielen fränkischen Regionen die Geschäfte vor Ort. "Wir haben nach entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung zu Wochenbeginn Kontrollen durchgeführt“, erklärt Frank Förtsch, Pressereferent des Landratsamts Bamberg. "Nachdem Märkte geöffnet waren, haben wir die Geschäftsleitung informiert. Es bleibt festzuhalten, dass die TEDi-Märkte nur zum Teil öffnen dürfen, sie dürfen nur privilegierte Warengruppen zum Verkauf anbieten.“
Am Mittwoch (3. März 2021) überprüfte das Ordnungsamt die zwei TEDi-Filialen im Bamberger Stadtgebiet, teilt Steffen Schützwohl von der Stadt Bamberg mit. Eine eindeutige Bestimmung des erlaubten Sortiments (Lebensmittel, Baumarktzubehör, Tierbedarf, Drogerieartikel etc.), das mindestens 51 Prozent betragen muss, habe dabei nicht definiert werden können. Deshalb sei bei der Hauptniederlassung der Firma TEDi die Vorlage der Sortimentslisten für die Filialen An der Breitenau 2 und Fleischstraße 11-13 angefordert worden. "Sobald diese bei uns vorliegen, wird das weitere Vorgehen entschieden“, erläutert Schützwohl.