Bis vor kurzem durften Taxifahrer in Bamberg gehbehinderte Fahrgäste zum Arzt in die Fußgängerzone fahren. Doch das geht inzwischen nicht mehr.
Taxis dürfen in Zukunft tagsüber nicht mehr in die Bamberger Fußgängerzone fahren - nicht mal für Arztbesuche. Bei der Stadt heißt es, dass sich die Beschwerden von Bürgern über Taxis in dem verkehrsberuhigten Bereich in Bambergs Innenstadt gehäuft hätten. Eine unbürokratische Sondergenehmigung sei deshalb für den Zeitraum zwischen 10.30 Uhr und 18 Uhr nicht mehr möglich. Die Stadt verweist aber auf die Möglichkeit, dass Patienten, die vor 10.30 Uhr einen Termin beim Arzt haben, weiterhin gefahren werden könnten. Doch das scheint nicht praktikabel.
Die Aufregung bei betroffenen Patienten und Taxifahrern ist deshalb groß. Schließlich müssten Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer nun einen längeren Weg ohne Auto in Kauf nehmen, um in die Arztpraxen zu kommen. Das ist laut Taxifahrer Oliver Meißner ein Unding gegenüber gehbehinderten Menschen: Er fordert eine andere Lösung. Mehr dazu lesen Sie bei inFrankenPLUS. Dort erklärt er seinen Vorschlag und prangert an, dass zum Beispiel Brautpaare jederzeit mit dem Auto zu Fotogeschäften fahren dürfen - gehbehinderte Menschen aber nicht zum Arzt.
Selbstverständlich muß ermöglicht werden, daß Menschen, die aus Krankheitsgründen oder wegen einer körperlichen Einschränkung nicht gut zu Fuß sind, mit dem Taxi zum Arzt gefahren werden.
Allerdings müssen sich so manche Taxifahrer an die eigene Nase fassen. Denn die StVO scheint für etliche Angehörige dieser Zunft allenfalls eine unverbindliche Empfehlung darzustellen. Durchfahrverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen und anderes existieren für sie offensichtlich nicht, was ich als Fußgänger, Radfahrer, sogar als Taxifahrgast (auch im AnrufLinienTaxi) wiederholt feststellen durfte/konnte/mußte.
Da gibt es eigentlich nur eine Antwort.
Alle Ärzte raus aus dem Innenstadtbereich 🤷🏼♀️ in Arzthäuser außerhalb. Wie die Supermärkte, auf die grüne Wiese.
Meistens wenn ein fragliches Verbot kommt, hat es vorher jemand mit etwas übertrieben.
Sind die Taxifahrer vielleicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren oder haben sie unrechtmäßig von der Sondergenehmigung gebrauch gemacht, obwohl sie gar keine bedürftige Person beförderten?!
Ich vermute, dass hier der wahre Grund für das Verbot liegt - dann leider zu Recht.
ja, unangenehmer Zustand für die Patienten
Leider sind die Taxifahrer (pauschal ALLE) nicht ganz unschuldig durch ihre Fahrweise!
Vor 40 Jahren konnte jeder Autofahrer durch die Fußgänger- und verkehrsberuhigende Zone fahren und heute wird sich wegen Taxen aufgeführt, was ich wirklich nicht nachvollziehen kann. Dasselbe gilt auch der Sondergenehmigung zwischen 10.30 Uhr und 18 Uhr; es gibt eben Gehbehinderte Menschen, ob jung oder alt, was vor 10 Uhr Vormittags keinen Arzttermin erhalten. Insofern bedarf es diese Sondergenehmigung weiterhin aufrechtzuerhalten, wohlgemerkt.