Zwei junge Männer aus dem Kosovo stehen in Bamberg wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Ein Angeklagter und der Geschädigte lebten zur Tatzeit in der Aschbacher Unterkunft.
Zwei 19 und 21 Jahre alte Männer aus dem Kosovo müssen sich seit Donnerstag in Bamberg wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte vor Gericht verantworten.
Die gravierendsten der Taten passierten im Sommer 2014 in Schlüsselfeld-Aschbach im Umfeld der Asylbewerberunterkunft, in der damals der Jüngere der beiden Angeklagten und das Opfer, der 19-jährige A. aus Afghanistan, lebten.
Tatzeit war August 2014 In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft liest sich alles recht schlüssig. Demnach haben - zusammengefasst - die beiden Kosovaren den Afghanen am 29. und 31. August 2014 mit Fäusten und Fußtritten attackiert und beim zweiten Vorfall zudem versucht, ihn mit Messern zu verletzen. Sie hätten den Tod des Opfers in Kauf genommen - daher resultiert der Vorwurf des versuchten Totschlags. Motiv war angeblich Eifersucht.
Die drei Beteiligten schilderten zu Prozessauftakt vor der Zweiten Strafkammer ihre Sicht der Dinge. Diese weicht nicht unerheblich von der Anklageschrift ab und somit auch von dem, was Polizeibeamte über die Vernehmungen des Opfers und der mutmaßlichen Täter protokolliert haben.
Viele Widersprüche So streiten beide Angeklagten ab, dass Messer im Spiel waren - das Opfer dagegen ist sicher, eines in den Händen des 21-jährigen B. gesehen zu haben. Anders lautende Vernehmungsproto-kolle, wonach der 19-jährige M. das Messer benutzt haben soll, bezeichnete der Geschädigte und Kronzeuge als falsch oder Missverständnis.
Laut Anklageschrift haben die beiden Kosovaren dem anderen mit "Krieg" gedroht, der erst aufhören würde, wenn der afghanische Flüchtling tot sei. Vor Gericht dementierten die Beschuldigten und das Opfer, dass es solche Drohungen gab.
Der Kronzeuge, der aus den Vorfällen Platzwunden, ein gebrochenes Nasenbein, Blutergüsse und Abschürfungen an Kopf und Oberkörper davon getragen hat, will sich selbst nicht gewehrt haben. Er habe nur versucht, sein Gesicht zu schützen, aber nicht seinerseits zugeschlagen. In der Anklageschrift ist davon die Rede, dass sich alle Drei aktiv an den Schlägereien beteiligt hätten.
Unklar erscheint nach der Aussage des Geschädigten auch das mögliche Motiv. Der angeklagte M. behauptet, das spätere Opfer habe sich am Abend des 29. August mit einem deutschen Mädchen unterhalten, auf das er selbst ein Auge geworfen hatte. Das habe ihm nicht gepasst und das habe er dem Afghanen auch gesagt. Daraus soll sich der ganze Streit entwickelt haben. Der Afghane hatte gestern dagegen keine Erklärung für die Angriffe der anderen auf ihn.
Die Strafkammer unter Vorsitzendem Richter Manfred Schmidt hat mehrere Personen als Zeugen geladen, die zumindest am Rand etwas von den Schlägereien gesehen haben sollen. Vielleicht tragen deren Aussagen dazu bei, aufzuklären, was tatsächlich vorgefallen ist und ob Messer eine Rolle spielten.
Der Jüngere der Angeklagten entschuldigte sich noch am ersten Verhandlungstag beim Opfer: Es tue ihm leid, was passiert sei; er wisse nicht, wie es dazu habe kommen können. M. will betrunken gewesen sein und sich nur noch lückenhaft erinnern.
Auch B. war zum Zeitpunkt der beiden Vorfälle angeblich nicht nüchtern.
In Zirndorf kennen gelernt Die beiden Angeklagten kennen sich seit ihrer Zeit im Auffanglager Zirndorf. Beide haben keinen Beruf. M. hat vier Geschwister und seine Heimat angeblich wegen eines alkoholkranken und gewalttätigen Vaters verlassen. Über Ungarn, Frankreich und Österreich kam er nach Deutschland. Den Stand seines Asylverfahrens kennt er nicht; bei seiner Festnahme am 1. September sei es noch gelaufen.
Bei B. handelt es sich um einen abgewiesenen und illegal erneut eingereisten Mann. Er sei im August nach Deutschland gekommen, um seinen kranken Bruder zu besuchen, der in Oberbayern lebe. Bleiben wollte er nicht, sagte er. Sein Ziel sei es, seine Freundin in Österreich zu heiraten und mit ihr dort oder im Kosovo zu leben.
Über das bisherige Leben des Opfers und dessen Beweggründe, Afghanistan zu verlassen, erfuhren Prozessbeobachter nichts. Bekannt wurde nur, dass der 19-jährige A. seit Frühjahr 2014 und nach wie vor in der Aschbacher Unterkunft lebt. Er spricht und versteht recht gut Deutsch und absolviert gerade ein Praktikum als Gärtner.
Untereinander haben sich die drei Hauptpersonen in diesem Strafverfahren offenbar in englischer Sprache verständigt, so gut es ging. Dolmetscher für Afghanisch und Albanisch wohnen der Hauptverhandlung bei, die in der nächsten Woche fortgesetzt wird.
kommt ein nachweislich abgewiesener und erneut illegal eingereister überhaupt in eine Asylbewerberunterkunft??
Darüber sollten sich die zuständigen Stellen ebenfalls Gedanken machen, denn durch deren NICHTSTUN konnte diese Tat erst geschehen! Wäre B gleich ausgewiesen worden, bräuchte es diesen Prozess nicht!
Bei B handelt es sich um einen abgewiesenen und ILLEGAL erneut eingereisten Mann...........