Beleidigung und Körperverletzung: Wie ein Streit um einen Parkplatz in Bamberg eskalierte

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In der Promenadestraße in Bamberg kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung bei der Parkplatzsuche. Symbolbild: Archiv/Gründel
In der Promenadestraße in Bamberg kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung bei der Parkplatzsuche. Symbolbild: Archiv/Gründel

Zwei Autofahrer gerieten im Februar in der Promenadestraße heftig aneinander. Jetzt landete der Fall vor Gericht.

Beinahe wäre einem 38-jährigen Koch aus dem Landkreis Bamberg der Streit um einen freien Parkplatz juristisch zum Verhängnis geworden. Es standen sein Führerschein, seine berufliche Existenz und das gerade gebaute Eigenheim auf dem Spiel. Am Ende ging es gut aus für den zweifachen Vater. Auch wenn es mit knapp 2000 Euro ein großes Loch in den Geldbeutel reißen wird.

Sobald es für Männer um einen der wenigen freien Parkplätze geht, liegen die Nerven blank. Wie Mitte Februar, als zwei "Platz-Hirsche" am späten Nachmittag in der Promenadestraße um das rechteckige Revier kämpften - und letztlich beide lädiert zurückblieben. Der eine am Bein verletzt, der andere strafrechtlich angeschlagen. Es folgte ein Strafbefehl wegen Beleidigung, Nötigung, Sachbeschädigung und vorsätzlicher Körperverletzung.

Fuß in der Tür eingeklemmt

Der Vorwurf: Der gelernte Koch soll seinem Widersacher gleich mehrfach als "alter Wichser", "Arschloch", "Depp" und "Bauer" bezeichnet haben, wohl weil dieser aus dem Landkreis Haßberge stammte. Dann soll er ihn festgehalten und mit der Hand auf das Autodach und mit dem Fuß gegen die Fahrertür getreten haben, bis dort ein Sachschaden von mehr als 2300 Euro entstanden war. Als der Fahrer aussteigen wollte, soll der Angeklagte die Tür mit dem Knie zugedrückt und den Fuß seines Kontrahenten eingeklemmt haben. Es kam zu einer Verstauchung des Sprunggelenkes, einer Quetschung des Mittelfußes, Schürfwunden am Fußrücken und einigen unerfreulichen Schmerzen.

Es war nur der Argumentation seines Verteidigers Peter Plischke (Hallstadt) zu verdanken, dass daraus kein kleines Drama für den Angeklagten wurde. Hätte er mit einer Verurteilung und dem folgenden Führerscheinentzug als Berufspendler nach Erlangen doch ernsthafte Probleme bekommen. "Mein Mandant wollte niemanden verletzen, sondern nur die Tür zuhalten, um einer körperlichen Auseinandersetzung zu entgehen." Denn die Aggression ging, das ergab die Verhandlung vor Richterin Christine Schäl, nicht nur vom Angeklagten aus, sondern auch von seinem Gegenüber.

"Bauer" gegen "Kanake": Beleidigungen flogen hin und her

"Die Beleidigungen flogen hin und her", so die Strafrichterin. Dabei traf den deutschen Angeklagten aufgrund seines eher südländischen Aussehens auch ein "Kanake". Die Situation wäre auch gar nicht eskaliert, hätte der später Verletzte nicht den Angeklagten abgepasst, als dieser vom Parkscheinautomaten zurückkehrte. "Ich bin seit über 20 Jahren unfallfrei unterwegs, davon zwölf Jahre als Pendler. Mir geht dieses rüpelhafte Verhalten sehr nahe", so der Angeklagte, der sich in einer Notwehrsituation wähnte.

Schließlich wurde das Verfahren auf Antrag der Staatsanwältin Andrea Götz eingestellt, weil das Opfer ein erhebliches Mitverschulden traf. Der Angeklagte muss jedoch eine Geldauflage von 1950 Euro zahlen, die auf den Schadenersatz und das Schmerzensgeld angerechnet wird. Seinen Führerschein darf er jedoch behalten.

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