Die Anwälte eines 51 Jahre alten Bambergers, der seine Ex-Lebensgefährtin und seinen Sohn nicht in Ruhe gelassen hat, haben kapituliert.
Amtsrichterin Christine Schäl hatte es schon an den ersten beiden Verhandlungstagen nicht leicht, mit dem Verfahren gegen einen 51 Jahre alten Bamberger voranzukommen. Dieser muss sich wegen des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und wegen Nachstellung strafrechtlich verantworten.
Der Mann hat seiner ehemaligen Lebensgefährtin Martina M. (Name von der Redaktion geändert) und dem gemeinsamen Sohn trotz richterlichen Verbotes zwischen September und November 2016 rund 250 Mal aufgelauert, meistens vor der Wohnung der Frau.
Ohne juristischen Beistand
Zum dritten Verhandlungstag am Dienstag erschien der Mann ohne juristischen Beistand im Gerichtssaal. Nicht nur jener Bamberger Anwalt, der beim letzten Termin am 21. Februar noch dabei war, hat das Mandant niedergelegt: Auch alle seine Kollegen aus derselben Kanzlei werden den 51-Jährigen nicht mehr in einem Strafverfahren vertreten. So kündigte der Angeklagte an, er werde sich selbst verteidigen - was ihm in seinem Fall erlaubt wäre. ,,Ich habe bisher Redeverbot gehabt, aber jetzt muss ich etwas sagen."
Weshalb ihm sein früherer Anwalt dringend geraten hatte, vor Gericht zu schweigen, wurde in der Verhandlung schnell klar: Ohne rechtlichen Beistand ist der Mann nicht zu bremsen. Richterin Christine Schäl gab sich alle erdenkliche Mühe, den Angeklagten über Anlass, Sinn und Fortgang des Verfahrens aufzuklären, doch vergeblich. Immer wieder unterbrach sie der Angeklagte, redete dazwischen, vermischte das familienrechtliche Verfahren mit dem strafrechtlichen.
Schäl erklärte ihm zum Beispiel, dass seine Taten für Mutter und Kind eine "schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung" bedeuteten. Dazu gehöre auch der notwendig gewordene Schulwechsel des Sohnes. Die Richterin ermahnte den Mann: "Sie müssen endlich einmal anfangen, zu reflektieren".
Der Appell verhallte ungehört: Immer wieder unterbrach er sie, stand auf, ahmte mit Gesten nach, wie er und sein Sohn sich begegneten, beteuerte, wie gut sich beide verstehen würden. Die Mutter aber, so lamentierte er, wolle ihn vom Sohn fernhalten. Weshalb er dann aber die alle 14 Tage angesetzten Treffen mit seinem Sohn bei einem sozialen Träger seit Januar 2016 nicht mehr wahrnimmt, konnte er in der Verhandlung nicht so recht begründen. Dafür hatte er eine bemerkenswerte Ausrede für das ständige Vorbeifahren an der Wohnung: Das sei als "Trauma-Vorsorge" für das Kind gedacht gewesen.
Opfer ergänzt Aussage
Richterin Schäl wurde daraufhin schärfer: Es gebe bereits einen Beschluss gegen den Angeklagten mit 30 Tagessätzen. "Irgendwann kann auch das in der Haft enden. Es kommt extrem darauf an, wie Sie sich in Zukunft verhalten." Seine Ex-Lebensgefährtin Martina M., die schon am zweiten Verhandlungstermin als Zeugin gehörte worden war, ergänzte am Dienstag ihre Aussage. Die Richterin verlas ein Schriftstück, in dem das Opfer verschärfend zur ersten Vernehmung von körperlicher Gewalt und Psychoterror durch den Angeklagten sprach. "Egal, wo ich mich aufgehalten habe: Er war nicht weit." Ihr Sohn leide unter dieser Situation sehr. "Nur fern von Bamberg ist er unbeschwert und frei."
Der juristische Beistand von Martina M., Rechtsanwalt Franz-Josef Schick, wurde am Ende richtig ärgerlich: "Sie könnten Ihr Kind alle zwei Wochen sehen und machen hier so ein Affentheater!" Amtsrichterin Schäl und Staatsanwalt Stefan Jäger kamen zu der Auffassung, dieses Strafverfahren ohne professionelle Verteidigung des Angeklagten nicht fortsetzen zu können. Der Mann hat nun eine Woche Zeit, selbst einen neuen Anwalt zu finden. Falls ihm dies nicht gelingt, wird man ihm einen Pflichtverteidiger vermitteln. Das Verfahren wurde ausgesetzt. Ein neuer Termin ist noch nicht bekannt.