Strafbefehl gegen Bamberger OB Starke: Verletzung von Dienstgeheimnissen?

Bambergs OB Andreas Starke (SPD) sieht sich seit Donnerstag (07.01.2021) im Fokus strafrechtlicher Vorwürfe wegen der mutmaßlichen Verletzung von Dienstgeheimnissen.
Wie die Staatsanwaltschaft Coburg mitteilte, geht die Anklagebehörde nach Abschluss ihrer Ermittlungen davon aus, dass der Verwaltungschef selbst die Herausgabe unerlaubter Datensätze veranlasst hatte.
Datenmissbrauch im Wahlkampf 2020: Strafbefehl gegen Bamberger OB Starke
Mit ihnen war es der SPD Bamberg möglich, im OB-Wahlkampf 2020 mehrere Tausende Bürger mit Migrationshintergrund in ihrer Muttersprache anzuschreiben und zur Wahl des OB aufzufordern.
Das Amtsgericht Bamberg hat deshalb einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen gegen OB Starke erlassen. Ab einer Höhe von 90 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag im Bundeszentralregister. Ein Beschuldigter würde dann als vorbestraft gelten.
OB Andreas Starke hat noch am Donnerstag (07.01.2021) Einspruch gegen den Erlass des Amtsgerichts eingelegt. "Den Vorwurf, bewusst gegen das Meldegesetz verstoßen zu haben, weise ich zurück", wird Oberbürgermeister Andreas Starke von seiner Sprecherin Judith Weingart zitiert.
Weitere Beschuldigte gefunden
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, gab es bei den Ermittlungen seit Mai 2020 weitere Beschuldigte. Mehr zu der Vorgeschichte des Datenmissbrauchs erfahren Sie hier im Premiumbereich von infranken.de
Nicht der einzige Vorwurf gegen das Bamberger Rathaus: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen unerlaubten Bonus-Zahlungen an die Mitarbeiter der Stadt - es geht um rund eine halbe Million Euro.