Der Ferienwohnungsmarkt über Plattformen wie "Airbnb" boomt auch in Bamberg. Doch nun ist die Zweckentfremdungssatzung in Kraft.
Die neue Satzung soll verhindern, dass zu viele Ferienwohnungen aus dem Boden sprießen - vor allem illegal. Sie trifft aber auch Immobilienbesitzer, die eine Wohnung regulär vermieten. Denn auch Leerstand von Wohnraum soll verhindert werden. Maximal drei Monate darf eine Wohnung bei einem Wechsel ohne Mieter sein.
Freilich gibt es Ausnahmen, doch im schlimmsten Fall droht Besitzern, die Wohnraum ungenehmigt zweckentfremden, ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro. Die Verwaltung will nun Erfahrungen sammeln mit Fallkonstellationen bei der Genehmigung.
Wer seine Wohnung für eine Woche an der Sandkerwa vermieten will, muss aber nichts befürchten: Das ist auch weiterhin ohne Genehmigung erlaubt. Mehr dazu gibt es im Premiumbereich.
Der aktuelle Zustand, vor allem in der Innenstadt, macht eine Art Regulierung notwendig. In meiner Nachbarschaft bin ich umzingelt von legalen/illegalen Ferienwohnungen. So bald die meist seit vielen Jahren wohnenden Alten weg sind, wird da munter drauflos umgewidmet. ;-(
Würde man da dem Markt freien Lauf lassen, wäre es bald unerträglich für die restlichen Bewohner. Das sind halt die unschönen Seiten des Kapitalismus.
Konsequenz: Nicht vermieten.
Steuer, Mietnomaden, Raucher, Zwangsvermietung, Schäden, keine Schönheitsreparaturen, ...
Wer will da als Privatmann noch vermieten?
ja, klar, die besten Mieter sind gutverdienende DINKs, Nichtraucher, Nichtrinker, Nichtkiffer, Nichtssager, Nichtswoller, Wochenendheimfahrer etc. ... die für eine muffige Wohnung gerne mal > 11 € pro qm zahlen
Der Leerstand einer Wohnung von mehr als 3 Monaten wird mit dieser Satzung als Straftatbestand eingeführt und mit hoher Geldbuße belegt. Was geht es die Gemeinde an, was mit durch Privatgeld erworbenen, selbst zusammengesparten Immobilieneigentum geschieht, wenn dies keine Sicherheitsgefährdung darstellt und alle städt. Beiträge korrekt abgeführt werden. Die Stadt hat nichts mitfinanziert, will jetzt aber ihr eigenes Versagen beim Wohnungsbau und der Infrastrukturschaffung auf dem Rücken von Wohnungseigentümern austragen. Wenn beim Zwangsvermieten für den Eigentümer finanzielle und materiellle Schäden durch Mietnomaden entstehen, werden diese dann von der Stadt Bamberg übernommen? Muss die Universität Ausgleichszahlungen an die Stadt Bamberg leisten für jeden Studenten, der nicht im Wohnheim unterkommt und den Wohnungsmarkt belastet?
Gegen den grundsätzlichen Zweck der Satzung ist vllt. nichts zu sagen, aber in der derzeitigen Fassung ist sie nicht tragbar, da es eine sehr einseitige Belastung von Wohnungseigentümern darstellt ohne für einen gegenseitigen Ausgleich zu sorgen.
Als nächstes kommt dann wahrscheinlich noch der Mietendeckel, die zwangsweise Mietenfestlegung, das Umlageverbot der Grundsteuer und die Zwangsenteignung wie in Berlin. Das hat es alles schon mal in einem anderen deutschen Staat gegeben, war aber nicht so erfolgreich, wie man an den Ruinen allerorts sehen konnte.
Artikel 14 (2): „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“