Rentner muss viereinhalb Jahre in Haft

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Drehsen, vor der Urteilsverkündung Foto: Gertrud Glössner-Möschk
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Drehsen, vor der Urteilsverkündung  Foto: Gertrud Glössner-Möschk

Die Große Strafkammer des Landgerichts Bamberg hat einen 73 Jahre alten Rentner aus Forchheim zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der vollkommen überraschende Angriff mit einem Küchenmesser auf seine Ehefrau am 15. Juni 2015 wertete das Gericht genauso wie die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung: Es war ein versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Tat war der schreckliche Schlusspunkt jahrelangen Psychoterrors, den der Mann gegenüber seiner Familie ausgeübt hat. Der psychiatrische Gutachter beschrieb ihn als Egoisten, Narzissten und Haustyrannen. Er soll zugestochen haben in der Angst, von seiner Frau und den Söhnen in ein Pflegeheim gebracht zu werden.

Seine psychische Verfassung und die Tatsache, dass der gebrechliche, unter mehreren schweren Krankheiten leidende Mann zum Tatzeitpunkt auch eine stark entzündete Hauterkrankung am Arm zu ertragen hatte, ließ den Gutachter zu dem Schluss kommen, dass der Angeklagte nur eingeschränkt schuldfähig ist.
Er sah zudem die Voraussetzungen für die Einweisung in eine psychiatrische Anstalt für gegeben. Für die Allgemeinheit sei der Mann nach wie vor gefährlich.

Das Gericht folgte dem Gutachten. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an. Diese muss der Mann vor seinem Haftantritt absolvieren.