Der heutige Prozesstag gegen Alexander L. am Landgericht Bamberg begann mit einer Überraschung. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde aufgehoben.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Bamberg hat am vierten Verhandlungstag im Prozess gegen Alexander L. den Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen. Der 36 Jahre alte Angeklagte aus Bamberg wird von der Staatsanwaltschaft eines Mordes beschuldigt.
Staatsanwalt Otto Heyder hat eine sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Bamberg gegen die Aufhebung des Haftbefehls angekündigt. Bis zu einer Entscheidung bleibt Alexander L. auf freiem Fuß.
Vorsitzender Richter Manfred Schmidt begründete die Aufhebung des Haftbefehls. Er sagte, nach der bisherigen Beweisaufnahme könne nicht ausgeschlossen werden,dass L. von seinem späteren Opfer selbst angegriffen worden sei.
In dem Prozess geht es um einen Streit vor gut einem Jahr in der Passage eines Bamberger Wohn- und Geschäftshauses zwischen L. und einem Mieter in dem Anwesen. Dieser Mann erlag zwei Tage nach der Auseinandersatzung seinen schweren Stichverletzungen.
Im "Chefarzt-Prozess" (gleicher Richter) liegen meines Wissens auch keine Beweise vor, lediglich Indizien. Hier wurde die U-Haft nicht unterbrochen.
klassenjustiz mit umgekehrten vorzeichen
bleibt sachlich. Die Entscheidung erscheint nachvollziehbar, wenn nicht sogar zutreffend zu sein.
In Köln bekamm der Täter wo die Bürgermeisterin angegriffen hat wegen Mordversuch 14 Jahre Knast. Hier wird ein Mensch erstochen und der Richter hebt den Haftbefehl gegen den Täter auf. Was haben wir nur für eine lasche Justiz in Deutschland??
Bei d e r Vergangenheit lässt der d e n raus? Das ist ein Mensch, der alle seine Probleme mit brutaler Gewalt zu lösen versucht!
Hoffentlich handelt das Oberlandesgericht schnell!